Küken in einem Maststall

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Janina Schuster | am

"Meilenstein für den Tierschutz": Kükentöten ab 2022 verboten

Nach langem Ringen hat der Bundestag am Donnerstag (20.05.) dem Gesetzesentwurf von Agrarministerin Julia Klöckner zugestimmt, der das Töten männlicher Eintagsküken ab 2022 verbietet.

Mit dem Verbot sei Deutschland weltweit Vorreiter, sagte Julia Klöckner und bezeichnete es als einen Meilenstein für den Tierschutz. Jährlich werden mehr als 40 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, da es keine Verwendung für sie gibt. In Niedersachsen sind es rund 20 Millionen. Sie legen keine Eier und setzen nicht genügend Fleisch an.

In der öffentlichen Diskussion wird häufig vom "Schreddern" der Küken gesprochen, weitaus häufiger würden die Tiere jedoch vergast. 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Tierschutzbelange schwerer wiegen, als wirtschaftliche Interessen und erklärte die Praxis nur noch für eine Übergangszeit für zulässig.

"Tierschutz und Wirtschaftlichkeit gehen zusammen"

Agrarministerin Klöckner erklärte weiter, dass Millionenbeträge in Spitzenforschung investiert worden seien, um das Töten der männlichen Küken rechtssicher verbieten zu können. So stünden Brütereien nun Alternativen zur Verfügung. "Damit zeigen wir, dass Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammengeht", sagte die Ministerin. "Wir lagern Tierschutzfragen nicht einfach ins Ausland aus, sondern bieten hier in Deutschland eine Lösung an. Dieses Modell wollen wir zum Exportschlager machen." 

Diese Alternativen stellt ein Verfahren dar, welches es möglich macht, das Geschlecht im Ei zu erkennen und die männlichen Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Ab 2024 sind dabei nur noch Verfahren erlaubt, die eine Geschlechtsbestimmung vor dem siebten Bruttag erlauben. Marktreife Verfahren gibt es derzeit für den neunten bis 14. Tag.

Kritik an den Details des Verbots

Auch, wenn sich alle Beteiligten über das längst überfällige Ende des Kükentötens einig sind, gibt es Kritik an den Details. Der agrarpolitische Sprecher der FDP hält das Verbot für sinnvoll, warnt jedoch vor einem nationalen Alleingang: "Zukünftig werden noch mehr Produkte aus dem Ausland in unseren Regalen landen. Einfluss auf die Produktionsbedingungen wie das Tierwohl verlieren wir dann immer mehr. Nötig ist ein EU-weites Verbot des Kükentötens."

Auch der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, kritisierte, dass es kein einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene gibt. „Unseren heimischen Brütereien wird quasi der Boden unter den Füßen weggezogen.“ ​​​​​​​

Was bedeutet das Verbot für kleine Betriebe?

EU-weite Regeln müssten dringend vorangebracht werden, da kleinere Brütereien sonst durch die höheren Erzeugungskosten künftig nicht mehr wirtschaftlich agieren könnten. Große, internationale Brütereien bekämen weitere Anreize, ihr Geschäft ins Ausland zu verlagern. „Das Gesetz bestraft gerade die deutschen Züchter und Brüter, die maßgeblich zum aktuellen Tierwohlfortschritt beitragen.“

Der niedersächsische Landvolkverband beklagt zudem die geringe Umsetzungszeit. "Diese Vorgaben der Bundesregierung überfordern uns", sagt Ulrich Löhr vom Landvolk Niedersachsen, der selbst Betreiber einer Hähnchenmastanlage ist. 

Diese Bedenken werden vom agrarpolitischen Sprecher der Union, Alber Stegemann zurückgewiesen. Mit der Technologie des Aussortierens vor dem Schlüpfen der Küken seien niedersächsische Brütereien weltweit Vorreiter beim Tierschutz in der Landwirtschaft. "Außerdem wird das Verbot mehr gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung in Niedersachsen und Deutschland schaffen," so Stegemann.

 

Ausnahmeregelung für Futtertiere?

Ein weiterer Kritikpunkt des ZDG ist, dass der Gesetzesentwurf keine Ausnahmeregelungen für die Vermarktung der Tiere als Futterküken vorsieht. Eine solche Option wäre ein Beitrag zum Erhalt kleinerer Brütereien. Eine dahingehende Änderung hatte auch der Bundesrat, der sich abschließend mit dem Gesetz befassen wird, Anfang März in einer Stellungnahme gefordert.

Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) unterstützte diese Forderung. Das Verfüttern sei sein vernünftiger Grund zum Töten von Futtertieren. Hühnerküken seien ein artgerechtes und ernährungsphysiologisch ausgewogenes Futtermittel für viele Wild- und Zootiere. 

Für den Deutschen Tierschutzbund käme eine Verlängerung der Fristen oder eine mögliche Ausnahmegenehmigung für die Verfütterung an Zootiere einer Aushebelung des Verbots gleich. Ein echtes Mehr an Tierschutz könne zudem nur die Abkehr von der Hochleistungszucht und die Förderung von Zweinutzungshühnern bringen. 

Mit Material von dpa, ndr, ZDG, Deutscher Tierschutzbund
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