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Mobiles Schlachten wird gefördert – Landwirte können Antrag stellen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will das mobile Schlachten ausweiten und hat ein Innovationsförderprogramm gestartet. Landwirte mit Ideen zum mobilen Schlachten können sich bewerben.
Ende Dezember 2022 hat das BMEL die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung einschließlich Weideschlachtung herausgegeben. Hintergrund sind die EU-rechtlichen Regeln zum Schlachten von Tieren im Herkunftsbetrieb, die mobile Schlachtungen seit September 2021 vereinfachen sollen. Pro Schlachtvorgang können bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Einhufer vollmobil (ohne Schlachthof) oder teilmobil (Transport zu einem Schlachthof nach Tötung und Entblutung) geschlachtet werden.
Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die als Projektträgerin beauftragt wurde, mitteilt, sollen durch die Förderung sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe als auch für regionale Schlachthöfe wirtschaftliche Anreize geschaffen werden. Die BLE weist darauf hin, dass es für Direktvermarkter immer schwieriger geworden ist, einen lokalen Schlachthof zu finden. Außerdem soll es Verbrauchern leichter gemacht werden, die regionale Wertschöpfung zu unterstützen.
Weil in der voll- und teilmobilen Schlachtung laut BLE noch nicht genügend Erfahrungen gesammelt werden konnten, werden innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ausbau der mobilen Schlachtung gefördert.
Zur Förderhöhe macht das BMEL in der Bekanntmachung keine Angaben.
Welche Projekte zur mobilen Schlachtung und Weideschlachtung werden gefördert?
Mit einer Förderung unterstützt werden können „innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung“, heißt es in der Bekanntmachung. Beispielsweise können folgende Maßnahmen entweder einzeln oder in Kombination umgesetzt werden:
- Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Verfahren bei der mobilen Schlachtung mit dem Ziel der Vermeidung oder Minimierung von prämortalen Stressfaktoren
- Entwicklungen zur (mobilen) Untersuchung der Produkt- und Fleischqualität
- Entwicklung von mobilen Geräten zur Bestimmung der Schlachtkörperausbeute und von digitalen Lösungsansätzen zur Übermittlung der Fleischqualitätsparameter vom Metzger zum Landwirt
- Entwicklungen und Optimierungen von Managementsystemen, speziell im Bereich Vermarktungsmöglichkeiten
- Neuentwicklung und Verbesserung der bereits auf dem Markt vorhandenen teil- oder vollmobilen Schlachteinheiten, mobilen Fixiereinheiten oder Betäubungsbuchten sowie schnell aufbaubaren Fangelemente. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf behornte Tiere gelegt werden.
- Verbesserungen und Optimierungen der Ablaufprozesse und somit der praktischen Umsetzbarkeit auf den Betrieben, zum Beispiel zur Senkung der Abbruchquote bei der mobilen Schlachtung
- Entwicklung von Vermarktungsstrategien für Qualitätsfleisch aus mobiler Schlachtung
- Entwicklung von digitalen Lösungsansätzen (beispielsweise Apps mit Kontakten, Formularen, Schulungsangeboten) für eine bessere Vernetzung der einzelnen Akteure (Metzger, Fleischer, Schlachter, Landwirte, Behörden) zur Verbesserung der Zusammenarbeit durch Schaffung zentraler Schnittstellen
Mobile Schlachtung: Das ist zu beachten
Welche Voraussetzungen gibt es für die Förderung zum mobilen Schlachten?
Aus der Bekanntmachung geht hervor, dass Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – am Förderprogramm teilnehmen können. Der Unternehmenssitz muss in Deutschland sein. Begrüßt würden Anträge von Start-up-Unternehmen. Außerdem können sich Hochschulen und weitere Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bewerben.
Wer die Förderung erhalten will, muss bereit sein, die Ergebnisse aus seinem Projekt zu teilen und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen. Vorgesehen seien zum Beispiel Statusseminare sowie begleitende und evaluierende Maßnahmen. Die Antragsteller müssen ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben.
Zweistufiges Förderverfahren
Betriebe, die sich um eine Förderung bewerben wollen, können bis zum 6. April 2023, 12 Uhr, eine Projektskizze über das Bundes-Förderportal easy-Online einreichen. Zusätzlich muss eine vollständige und unterschriebene Projektskizze per Post bis zum 20. April 2023 bei der BLE in Bonn eingegangen sein. Für die Projektskizze gelten präzise Vorgaben für Umfang und Gliederung. Die Fördermaßnahme gilt als Programm zur Innovationsförderung des BMEL.
Die BLE bewertet die eingereichten Projektskizzen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Experten, und gibt dem BMEL eine Empfehlung für die Entscheidung über eine Förderung. Die Bewerber werden schriftlich über die Entscheidung des BMEL informiert. Kommt eine Förderung in Frage, muss ein förmlicher Förderantrag gestellt werden.