Durch die Einführung der gekoppelten Einkommensstützung gibt es ab 2023 wieder eine Mutterkuh-, Schaf- und Ziegenprämie.
Die Prämie gilt fur den gemeinsamen Förderraum Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Für Schaf- und Ziegenbetriebe sowie Mutterkuh-Betriebe gelten folgenden Rahmenbedingungen:
Rahmenbedingungen für Schaf- und Ziegen-Betriebe
- Gefördert werden weibliche Schafe und Ziegen, die das Alter von zehn Monaten zum 1. Januar des Antragsjahres erreicht haben.
- Antragstellerinnen und Antragsteller die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung nach Teil IV Titel I Kapitel 2 Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2016/429 einhalten sowie die Viehverkehrsordnung.
- Es sind mindestens sechs Tiere zu beantragen. Diese müssen während des Haltungszeitraums vom 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres jederzeit im Betrieb gehalten werden.
- Die Stichtagsmeldung muss fristgerecht zum 15. Januar eines jeden Jahres abgegeben werden. Eine verspätete Stichtagsmeldung führt zum Ausschluss der Prämie!
Rahmenbedingungen für Mutterkuh-Betriebe
- Es sind nur Tiere förderfähig, die den Status einer Mutterkuh in der HIT-Datenbank (mindestens eine Kalbung) haben.
- Es sind mindestens drei Tiere zu beantragen, die während des Haltungszeitraums 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres im Betrieb gehalten werden.
- Antragstellerinnen und Antragsteller die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung nach Teil IV Titel I Kapitel 2 Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2016/429 einhalten sowie die Viehverkehrsordnung.
- Betriebe, die Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse aus Selbsterzeugung abgeben, sind nicht antragsberechtigt.
Die Beantragung der gekoppelten Prämien erfolgt mit dem Sammelantrag. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass das Ende der Antragstellung der 15. Mai ist und verspätete Anträge - anders als bei den flächenbezogenen Maßnahmen - nicht mehr akzeptiert werden.