Am 1. Juli 2021 müssen Schweinehalter, die selbst kupieren oder kupierte Tiere halten, die dritte Tierhaltererklärung beim "Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht" ausfüllen. Außerdem sollen Maßnahmenpläne erstellt werden. Hier lesen Sie, was Sie wissen müssen.
Seit dem 1. Juli 2019 müssen Schweinehalter, die selbst kupieren oder kupierte Schweine einstallen, anhand der sogenannten Tierhaltererklärung und den dafür zusätzlich erforderlichen Dokumentationen belegen, dass das Kupieren der Schwänze für ihren Betrieb noch unerlässlich ist. Am 1. Juli 2021 muss nun die dritte Tierhaltererklärung ausgefüllt werden. Neu in diesem Jahr ist, dass Betriebe, bei denen immer wieder Schwanzbeißen auftritt, zusätzlich einen schriftlichen Plan mit weitergehenden Maßnahmen zur Risikominimierung erstellen müssen.
Wir geben Tipps zur Auswahl der Kontrollgruppe, weitere Infos zum Ringelschanz und wie Sie die Kupierlänge reduzieren können.
Ihnen gefällt diese Kurzzusammenfassung aus der digitalen Ausgabe der LAND & FORST?
Lesen Sie jetzt den ausführlichen Fachartikel und testen Sie unverbindlich die digitale Ausgabe!