Niedersachsen stellt Landwirtinnen und Landwirten auch weiterhin Fördermittel für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung.
Ab sofort startet das diesjährige Antragsverfahren für die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Schweinen. Bis zum 17. Mai 2021 können Anträge auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.
Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der "Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0" schaffen und einen Beitrag zur Umsetzung des deutschlandweiten "Aktionsplan Kupierverzicht bei Schweinen" leisten.
Dafür gibt es Prämien
Mit der Tierwohl-Maßnahme sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten.
Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf das Kupieren bei Ferkeln und Mastschweinen. Stattdessen sollen die Haltungsbedingungen so verbessert werden, dass die Ringelschwänze intakt bleiben.
Die Sauen sollen ganzjährig ohne den Einsatz von Kastenständen gehalten werden, dies gilt auch für den Zeitraum des Abferkelns.
Die Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Antragsteller können sich also in jedem Jahr neu entscheiden, ob sie an der Förderung teilnehmen. Anträge und Informationen sind unter tierwohl.niedersachsen.de verfügbar.