Bei den gesetzlichen Anforderungen an Tiertransporte gibt es Veränderungen.

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Dr. Frank Greshake | am

Neue Regeln für Tiertransporte

Der Bundesrat hat Ende Juni Änderungen der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Eine Einschätzung der Folgen von Dr. Frank Greshake von der LWK Nordrhein-Westfalen.

Ende Juni hat der Bundesrat über die Beförderungsdauer von Schlachttieren an „heißen Tagen“ verhandelt. Sie wird nun auf 4,5 Stunden begrenzt, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur zu keinem Zeitpunkt der Beförderung 30 Grad übersteigt.

Die Begrenzung auf 4,5 Stunden (danach muss ein Fahrer Pause machen) schränkt das Transportwesen an heißen Tagen erheblich ein. Betriebe im südlichen Rheinland oder im südlichen Westfalen haben kaum Chancen auf einen Transport, wenn die Zeit ab der Verladung des ersten Tieres läuft und nach 4,5 Stunden ausgeladen sein muss.

Einen Zug Mastschweine an nur einer Ladestelle vollzuladen dauert eine bis eineinhalb Stunden. In der verbleibenden Zeit müssen die Tiere aber nach dem Transport auch noch ausgeladen werden. Weder auf den Straßen noch am Schlachthof dürfen Wartezeiten entstehen.

Sammeltransporte erschwert

Ganz problematisch wird es bei Sammeltransporten. Schon bei Anfahrt an zwei Mastbetriebe dürften sich die 4,5 Stunden bis zur Abladung des letzten Schweins nicht einhalten lassen.

Im Klartext: Es geht wieder gegen die kleineren Betriebe, die keinen Zug vollmachen können. Liegen sie nicht in der Nähe des Schlachtbetriebes, müssen sie warten.

Sammeltransporte von Schlachtkühen, sind praktisch ausgeschlossen. Die Kühe müssten an eine Sammelstelle gebracht werden und mit der dortigen Verladung beginnen die 4,5 Stunden erneut.

Mehr Transportkapazität gibt es nicht

Eine Verlegung der Transporte in die frühen Abend- und Morgenstunden mag im Einzelfall gehen. Aber dann müssen Schlachtbetriebe über ihre Buchtenkapazitäten im Wartebereich die Voraussetzung für ein schnelles Abladen ermöglichen. Mehr Transportkapazität gibt es jedenfalls nicht.

Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ob das in Kürze geschieht, oder erst, wenn die heißen Tage dieses Jahres vorüber sind, lässt sich aktuell noch nicht beurteilen.

Kälber erst nach 28 Tagen transportieren

Fast unbemerkt hat der Bundesrat auch über den Transport von Kälbern entschieden. Das Mindestalter für den Transport soll von 14 auf 28 Tage steigen.

Zur Begründung heißt es, dass die Konzentration der über das Kolostrum aufgenommenen Antikörper nach etwa zwei Lebenswochen stark abgenommen hat. Das eigene Immunsystem sei aber frühestens im Alter von vier Wochen hinreichend belastbar.

Das Thema geht weit über die Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme oder die Anschaffung weiterer Kälberiglus hinaus. Die Frage ist auch, wie der nachgelagerte Bereich damit umgeht. Der Platz auf dem Transportfahrzeug wird knapp, es können weniger Kälber auf den PKW-Anhänger verladen werden und auch die Eingewöhnung auf den Kälbermast-, Fresseraufzucht- oder Bullenmastbetrieb stellt neue Anforderungen.

Der Bundesrat schlägt eine Übergangszeit von einem Jahr nach Veröffentlichung der Verordnung im Bundesanzeiger vor. Die Milchviehhalter müssen sich auf diese Änderung einstellen. Für viele Betriebe ist das kein einfaches Unterfangen. Mehr Kälberplätze müssen fast alle Betriebe einrichten.

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