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Neues DLG-Merkblatt: Was tun bei kranken und verletzten Rindern?
Ein neues Merkblatt der DLG klärt über fachliche und rechtliche Grundlagen in der Rindergesundheit auf. Erkranken die Tiere, können Entscheidungen auf Basis korrekter Informationen getroffen werden.
Das Merkblatt 459 zum Thema „Umgang mit kranken und verletzten Rindern“ wurde vom Ausschuss für Milchproduktion und Rinderhaltung der DLG veröffentlicht. Darin verschaffen Autoren, Berater und Praktiker aus verschiedenen Bundesländern den Landwirtinnen und Landwirten eine fachlich und rechtlich aktuelle Grundlage für wichtige Entscheidung im Falle eine Erkrankung der Tiere. Es muss ein wesentliches Anliegen aller Tierhalter sein, die Gesundheit ihrer Nutztiere zu erhalten. Ein fachgerechter Umgang mit kranken oder verletzten Tieren ist demnach unabdingbar.
Kranke Rinder erkennen können und Entscheidungen treffen
Das Blatt soll als Entscheidungshilfe fungieren und Empfehlungen geben, wie erkrankte Rinder schnell erkannt werden können und wie die Entscheidung für den Verbleib in der Herde oder die Isolation in einer Krankenbucht zu treffen ist. Stehen keine Heilungschancen in Aussicht, muss die Transportfähigkeit eingeschätzt werden. Die letzte Möglichkeit ist die Entscheidung über eine Nottötung. Auch diese muss mit großer Sorgfalt und getroffen werden und verlangt entsprechendes Fachwissen. Die Verantwortung über zeitnahe Nottötungen und der notwendigen Ausrüstungen liegen immer beim Tierhalter. Ein Sachkundenachweis ist in der Regel nicht nötig, sofern diese ein Einzelfall bleiben. Das Wissen über die fachgerechte Handhabung und Durchführung der Tötungsmethode ist jedoch essenziell. Institutionen wie die Landwirtschaftskammer bieten Kurse zu solcherlei Themen an.
Nach der Tötung Ursachenforschung betreiben
Die Autoren betonen zusätzlich die Notwendigkeit im Nachgang an eine solche Einzelfalltötung nach möglichen Ursachen für die Erkrankung zu suchen. Besonders wichtig sei hierbei die Prävention, die Tierbeobachtung, Kontrolle und Kommunikation mit den behandelnden Tierärzten.