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Neues Jagdgesetz in Niedersachsen: Wolf kommt ins Jagdrecht
In Niedersachsen wurde ein neues Landesjagdgesetz verabschiedet. Umfassende Neuerungen gab es beim Thema Wolf und Bleimunition.
Der Niedersächsische Landtag hat heute eine Gesetzesnovelle zum niedersächsischen Landesjagdgesetz verabschiedet. Das teilte die Landesjägerschaft Niedersachsen mit.
Grundlegendste Änderung ist, dass der Wolf mit Beschluss des Gesetzes in das Jagdrecht überführt wird. Auch der Goldschakal findet Aufnahme in das Jagdrecht. Beide Arten genießen aber ganzjährige Schonzeit.
Jagdgesetz erleichtert Entnahme von Wölfen
Mit Übernahme des Wolfs in das Jagdrecht kann die Wolfsverordnung entfallen. Die Entnahme von Problemwölfen soll damit auf einem unbürokratischeren Weg möglich sein. An seinem strengen Schutzstatus soll sich jedoch erstmal nichts ändern.
Wolfsbestand für die Weidetierhaltung regulieren
Bleihaltige Büchsenmunition wird verboten
Des Weiteren wird der nach dem Waffengesetz erlaubte Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik auf bestimmte Wildarten und Neozoen wie den Waschbär ausgeweitet. Mit einer Übergangsfrist bis zum 1. April 2025 soll bleihaltige Büchsenmunition und Flintenlaufgeschosse verboten werden. Zudem wird ein jährlicher Schießübungsnachweis verpflichtend für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V zieht Bilanz: „Mit der nun verabschiedeten Novellierung, haben wir ein in die Zukunft gerichtetes, modernes Jagdgesetz bekommen, dass auch weiterhin allen Ansprüchen an eine nachhaltige und tierschutzgerechte Jagdausübung gerecht wird.“