Agrarministerin Otte-Kinast will "einen wichtigen Schritt für den Tierschutz" machen.
Die Haltung von Sauen wird mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung neu geregelt. Das bedeutet den Einstieg in die Gruppenhaltung und den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung.
Otte-Kinast kommentierte die Entscheidung: "Ich bin erleichtert, dass wir nach monatelangem Ringen mit diesem Antrag endlich einen Kompromiss gefunden haben. Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz, die Haltungsbedingungen für die Sauen tiergerecht anzupassen. Jetzt bekommen die Sauenhalter endlich Rechts- und Planungssicherheit."
Die Ministerin wies darauf hin, dass die Neuregelungen vor allem für die bestehenden Betriebe mit großen Herausforderungen verbunden seien. Sie betonte die Dringlichkeit, für An- und Umbauten zugunsten des Tierwohls schnell finanzielle Umsetzungshilfen zu schaffen.
Ihr Fazit lautete: "Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltung wird das Tierschutzniveau in der Schweinehaltung erheblich erhöht. Dem Verbraucher sollte bewusst sein, dass die Erfüllung von gesellschaftlichen Erwartungen für mehr Tierwohl auch Geld kostet. Das vom Bund angekündigte Investitionsförderungsprogramm über 300 Millionen Euro für Stallumbauten kann nur ein Baustein sein. Es muss eine flankierende Unterstützung geleistet werden, wenn wir einen weiteren Ferkeltourismus aus dem Ausland vermeiden und die Sauenhaltung im Land behalten wollen."
In Niedersachsen gibt es derzeit ca. 1.700 Betriebe, die Zuchttiere halten. Die Länder haben sich während des zurückliegenden Abstimmungsprozesses darauf verständigt, dass nur die Gruppenhaltung von Sauen eine Perspektive für die Zukunft bietet.