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Özdemir will Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch einführen
Einen Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch hat das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt.
Ab 2024 soll der Verbraucher über die Herkunft von unverpacktem Fleisch informiert werden. Die Kennzeichnungspflicht soll für frisches, gekühltes sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch gelten. Damit wird die Herkunftskennzeichnung ausgeweitet. Bisher galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Aufzuchtland und Schlachtland angeben
Nach Angaben des BMEL sollen sowohl das Aufzuchtland als auch das Schlachtland angegeben werden. Die Bezeichnung „Ursprung: …“ soll außerdem verwendet werden dürfen, wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat stattgefunden haben. Noch im Sommer soll die Verordnung verabschiedet werden.
Özdemir will Druck bei Herkunftskennzeichnung
Özdemir: Verbraucher sollen sich für regionale Wertschöpfung entscheiden können
Wie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betont, sei die Verordnung nur ein erster Schritt. Dieser war notwendig geworden, weil die EU-Kommission noch keine EU-weite Lösung für eine Herkunftskennzeichnung vorgeschlagen hat. Özdemir weist auf andere EU-Mitgliedstaaten hin, die deshalb ebenfalls schon einen nationalen Weg eingeschlagen haben, beispielsweise Frankreich.
Wasserverbrauch für Rindfleisch: Ist er wirklich so hoch?
„‚Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen“, so Özdemir. Der Verbraucher solle eine informierte Kaufentscheidung treffen und dabei mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards berücksichtigen können.