Geflügelpest

Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Christel Grommel | am

Osnabrück: Geflügelpest ausgebrochen

In einem Geflügelbestand in Menslage wurde gestern (30. August) der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt.

Die Geflügelpest hat den Landkreis Osnabrück erreicht. Betroffen ist ein Tierbestand mit rund 26.000 Putenhähnen im Alter von ca. 14 Wochen. Die Tötung des Tierbestandes wurde angeordnet. Der Landkreis wird um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von 10 km einrichten.

Stallpflicht gilt im 10-km-Radius

Für Nutzgeflügel wie auch Hobbyhaltungen gilt im Zehn-Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb Stallpflicht. Als Alternative zum geschlossenen Stall erlaubt der Gesetzgeber auch eine Haltung unter geschlossenen Dächern und in mit Netzen abgeschlossenen Bereichen. Die Netze müssen eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter haben.

Mit Material von NOZ, NGW
Neue-Geflügelpestfälle-NS-B_CDL

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