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Osnabrück: Rindertransport nach Marokko verboten
In einem Eilentscheid hat das Verwaltungsgericht Osnabrück das Verbot eines Rindertransports aus dem Emsland nach Marokko bestätigt. Geplant war der Transport für Anfang Oktober.
Der Landkreis Emsland hatte den Tiertransport von 448 Zuchtrindern aus der Gemeinde Messingen nach Benslimane in Marokko untersagt. Dies begründete der Landkreis gegenüber dem Transportunternehmen mit dem Verweis auf europarechtliche Vorgaben zur Beförderungsdauer.
Verwaltungsgericht bestätigt Transportverbot
Auch das Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigte am vergangenen Freitag (1. Oktober) die Einschätzung des Landkreises und lehnte den Transport per Eilantrag ab. Laut Gericht widerspreche die Beförderung der Tiere mit nur einem Fahrer pro Lkw dem Grundsatz aus europarechtlichen Vorgaben, die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Demnach sei ein Fahrer je Lkw nicht genug. Das Transportunternehmen hatte zuvor den Einsatz eines zweiten Fahrers je Lkw abgelehnt. Daher bestätigte das Verwaltungsgericht das vom Kreis beschlossene Transportverbot. Die ganze Fahrt sollte inklusive Ruhepausen fünf Tage und acht Stunden dauern.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.