Das Thema Photovoltaik (PV) beschäftigt auch Geflügelhalter. Einem Auslauf gäben PV-Module Struktur und würden Schatten spenden. Und es gäbe ein zusätzliches Einkommen. Es gibt aber noch viele Fragen.
Wie können PV-Anlagen in Geflügelausläufen aussehen?
Wie PV-Anlagen in Geflügelausläufen aussehen könnten, stellte Christian Hess, BLG Project GmbH, kürzlich in einer Online-Veranstaltung der Naturland Beratung mit dem Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, NGW, vor. Hess präsentierte ein Konzept für die Kombination von Geflügelausläufen und PV-Freiflächenanlagen, das aktuell auf einem Naturland Hähnchenmastbetrieb in Calden (Hessen) umgesetzt wird.
Auslauf mit PV-Modulen strukturieren
Dort stehen für einen Stall mit 14.000 Öko-Hähnchen 6 ha Auslauf zur Verfügung. Der Auslauf wird künftig mit PV-Modulen in Süd- und in West-Ost-Ausrichtung genutzt. Die Module beginnen in etwa 10 m Entfernung vom Stall. Die Tiere müssen also keine große Entfernung überwinden, um unter die „sicheren“ PV-Module zu gelangen.
Die Module werden so angeordnet, dass sie streifenförmig vom Stall wegführen. Dadurch wird der Auslauf strukturiert und die Tiere werden angeregt, die Fläche komplett zu nutzen. Die Module sorgen für Schatten und schaffen trockene Stellen, die sich zum Staubbaden eignen. Erwartet wird zudem, dass die Module den Hähnchen einen guten Schutz vor Greifvögeln bieten.
Photovoltaikanlagen - steuerliche Vereinfachung
Keine zusätzlichen Flächen nötig
Ein wichtiger Vorteil gegenüber herkömmlichen Freiflächenanlagen besteht darin, dass keine zusätzliche Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wird. Bei der Anlage in Calden werden an den Rändern des Auslaufs jeweils Fahrstreifen von 8 m Breite gelassen, zwischen den einzelnen Modulreihen 6 m. So gibt es ausreichend Platz, mit Maschinen zur Pflege durchzufahren.
So werden die PV-Module richtig aufgestellt
Die Module lassen sich mit Profilrohren windsicher aufstellen. Dabei geht kaum Fläche verloren und auch ein späterer Rückbau ist einfach möglich. Die Höhe der Module ist variabel, die Tiere sollten nicht auf die Module springen können.
Für das vorliegende Projekt wird die Unterkante auf 80 cm, die Oberkante auf 280 cm Höhe gesetzt. Aus Versicherungsgründen muss die PV-Fläche einmal im Jahr gemäht werden. Hier werde sich zeigen, so Hess, ob die Masthähnchen als „Rasenmäher“ ausreichende Arbeit leisten, sonst kann mit Schlepper oder Aufsitzrasenmäher nachgemäht werden.
Freiflächen-Photovoltaik: Keinesfalls vorschnell unterschreiben
Förderung und Direktvermarktung von Strom
Insgesamt werden 36 % des Auslaufs mit PV überbaut – die Naturschutzbehörde erlaubte maximal 40 %. Damit kann eine Leistung von 0,005 TWh erzeugt werden, das ist der Strombedarf von 1.400 Drei-Personen-Haushalten. Eine Förderung über das EEG ist für Flächenanlagen derzeit nur möglich, wenn diese im benachteiligten Gebiet oder in 200-m-Streifen neben Autobahnen oder Schienen liegen. Außerhalb dieser Gebiete ist die Direktvermarktung des Stroms eine Möglichkeit. Wichtige Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit ist ein Netzanschluss in akzeptabler Entfernung.
Rückstellungen bilden
Die Kosten für die Module sind in jüngster Zeit stark gestiegen. Auch wenn die Module eine sehr lange Lebensdauer haben, sollten Rückstellungen für einen eventuell nötigen Rückbau gebildet werden. Entsorgungskosten für ausgediente PV-Module fallen aktuell keine an. Im Bebauungsplan sollte festgeschrieben werden, dass die Fläche nach Rückbau der PV-Anlage wieder in die landwirtschaftliche Nutzung genommen werden kann.
Aktuelle Rechtslage in Niedersachsen
Grundsätzlich besteht hierzulande derzeit nicht die Möglichkeit, in der Freiland-Legehennenhaltung Freiflächen-PV-Anlagen zu platzieren. In der konventionellen Legehennenhaltung stehen dem die EU-Vermarktungsnormen für Eier entgegen. Laut Information von Dieter Oltmann, Niedersächsische Geflügelwirtschaft, wird in Brüssel zwar aktuell im Rahmen der Novellierung der EU-Vermarktungsnormen über Änderungen beratschlagt, es ist jedoch noch ungewiss, wann diese kommen werden.
Derzeit wird bei den Ausführungshinweisen zur neuen EU-Öko-Verordnung geprüft, ob für Öko-Haltungen Freiflächen-PV-Anlagen möglich sind. Ein Urteil des VGH München vom Juni 2021 besagt, dass die gleichzeitige Nutzung einer Schafweide auch für eine PV-Anlage unter beihilferechtlichen Aspekten möglich sei. Das führte zu der oben genannten Überprüfung.
Auf Anfrage teilte uns das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit, dass das VGH-Urteil grundsätzlich positiv zu sehen sei im Sinne der Möglichkeit einer Doppelnutzung. Aktuell ist das Ministerium jedoch dabei, weitere grundsätzliche rechtliche und förderseitige Aspekte zu klären.