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Ratgeber: Kranken- und Genesungsbuchten für Schweine
Kranke oder verletzte Schweine brauchen Ruhe, Wärme, Liegekomfort und Rundum-Versorgung. Das sollten Sie bei der Gestaltung von Krankenbuchten beachten.
Jeder Schweinehalter kennt die Situation: beim täglichen Stallrundgang fällt ein Tier auf, dass sich nicht richtig bewegen kann, nicht aufsteht oder eine Verletzung hat.
Es ist wichtig, solche Tiere frühzeitig aus der Gruppe zu nehmen, zu behandeln und mit besonderer Sorgfalt zu versorgen. Schweinehalter müssen dafür Krankenbuchten vorhalten, in denen sie die Tiere individuell betreuen und behandeln.
Eine Krankenbucht ist kein Hospiz
Eine Krankenbucht ist kein Hospiz. Nur Tiere, die eine Chance auf Heilung haben, sollten dorthin verbracht werden. Der Landwirt muss sich also für jedes Tier fragen, ob es Aussicht auf Heilung hat. Wer hier unsicher ist, sollte seinen Tierarzt zu Rate ziehen.
Auch folgende Fragen können eine Entscheidungshilfe sein:
- Würde in Verbleiben in der Gruppe wahrscheinlich zusätzliche Schmerzen oder Leiden für das Tiere bedeuten?
- Ist in der Krankenbucht eine schnellere Genesung des Tieres zu erwarten?
Besteht diese Chance nicht, sollte das Tier möglichst zügig geschlachtet oder notgetötet werden. Hilfestellung dazu geben:
In der Bucht abtrennen oder in die Krankenbucht
Bei kleineren Wunden wie Bissverletzungen oder leicht angebissenen Schwänzen reicht es, die Tiere kurzzeitig von der Gruppe zu trennen. Optimal sind Separationsbuchten innerhalb der Bucht, abgetrennt mit Gittern oder Trennwänden. So behalten betroffene Tiere Sicht- und Geruchskontakt zu ihrer Gruppe, können aber individuell versorgt werden. Die erleichtert die Wiedereingliederung nach der Genesung.
Schwerer erkrankte, nicht gruppenfähige Tiere müssen in die Kranken- oder Genesungsbucht. Viele Betriebe halten hierfür mittlerweile Krankenabteile mit mehreren kleinen, verschiedenen Genesungsbuchten vor.
- In der Ferkelaufzucht findet man oft in jedem Abteil eine Genesungsbucht. Das hat den Vorteil, dass Erreger nicht weiter unter den gesunden Tieren verteilt werden.
- Für Mastschweine ist ein Krankenabteil eine Einbahnstraße: Nach der Genesung geht es zum Schlachthof.
- Sauen hingegen werden danach wieder in die Herde integriert.
Eine Krankenakte hilft, das eigene Handeln bei Tierschutzkontrollen plausibel darzulegen.

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Anzahl und Ausstattung
Zur Anzahl von Krankenbuchten gibt es die Empfehlung aus dem DLG-Merkblatt 430 mit drei Prozent der Gesamttierplätze. In Problembetrieben mit Schwanzbeißen sollten Schweinehalter fünf bis zehn Prozent der Gesamttierplätze als Krankenbuchten vorhalten
Für die Ausstattung sind ein paar Dinge zu beachten:
- Die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fordern eine Größe von 4 m² für Genesungsbuchten für Sauen
- Sicht- und Geruchskontakt zum Nachbartier ist ein Muss.
- Es muss eine weiche Liegefläche geben: Stroh als Einstreu beugt dem Durchliegen am besten vor und bietet eine bessere Thermoregulation. Die Alternative ist eine weiche Gummimatte, die man nach der Verwendung reinigen und wiederverwenden kann.
- Es sind ausreichende Wärmequellen vorzusehen, besonders für junge Tiere.
- Die Temperatur im Krankenabteil kann zwei bis drei Grad höher sein als in den übrigen Abteilen.
- Die separierten Tiere brauchen weiterhin freien Zugang zu Futter und Wasser.
- Festliegende Tiere müssen zusätzlich individuell mit Wasser und Futter versorgt werden.

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Keimverschleppung verhindern
Auch ein Krankenabteil muss von Zeit zu Zeit gereinigt und desinfiziert werden. Die Empfehlungen liegen hier, je nach Intensität der Nutzung bei ein- bis zweimal jährlich.
Außerdem sollten Schweinehalter einige weitere Punkte beachten, um die Keimverschleppung möglichst gering zu halten:
- das Krankenabteil immer am Ende des Stallrundgangs betreten;
- vor dem Krankenabteil Schuhwerk wechseln;
- Einmal-Handschuhe verwenden;
- Spritzenhygiene beachten und Einmalkanülen verwenden;
- Kühlschrank mit den Medikamenten und Handwaschbecken in der Nähe der Genesungsbucht.
Fazit
- Jeder Schweine haltende Betrieb braucht Genesungsbuchten.
- Jeder Betriebsleiter sollte ein Krankenmanagement haben, das er von Zeit zu Zeit überdenkt und bei Bedarf anpasst.
- Sinnvoll ist es, zu verletzten oder erkrankten Tieren eine Krankenakte zu führen.
- Die Behandlung und Betreuung erkrankter Tiere steht mit im Fokus der tierärztlichen Kontrollen der Veterinärämter.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der LAND & FORST, Ausgabe 29/2021 und in der digitalen Ausgabe.
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