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Reiterin muss 6.000 Euro an Radfahrerin zahlen: Das ist der Grund
Muss eine Reiterin Schmerzensgeld zahlen, wenn ihr Pferd eine Radfahrerin schubst und diese dabei stürzt? Mit dieser Frage hat sich das Landesgericht Koblenz beschäftigt.
Der Fall ereignete sich im Mai 2021. Während einer Radtour in der Nähe des Laacher Sees, kommen der Klägerin und ihrem Mann Reiterinnen entgegen. Als die Radfahrerin am zweiten Pferd vorbeifuhr, soll das Pferd sie geschubst haben, sodass sie stürzte und sich verletzte. Die Beklagte Pferdehalterin verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.
Reiterin hätte auch ohne Schubser des Pferdes zahlen müssen
Die Aussage der Radfahrerin schien glaubhaft. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klägerin drehte und sie so vom Rad stieß. Wenn ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrte, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“. Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaft Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro für angemessen. Auch die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen. Das Urteil wurde am 14.10.2022 gesprochen.