In einem Legehennenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern ist das Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt worden.
In dem Legehennenbetrieb mit 3.000 Hennen wurden Proben entnommen, nachdem der Geflügelhalter aus Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Tagen Krankheitssymptome bei seinen Hennen, Legedepression und schließlich hohe Tierverluste beobachtet hatte. Die Auswertung der Proben ergab schließlich: Die Legehennen hatten sich mit dem Vogelgrippevirus H5N8 infiziert.
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus appelliert an Geflügelhalter, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen: "(...) Vier von sechs Landkreise sind inzwischen von der Geflügelpest betroffen. (...) In der kommenden Woche werde ich mich mit den Landräten über das weitere Vorgehen beraten. Bis dahin rate ich den Geflügelhaltern, alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen. Wo es möglich ist, sollte das Geflügel aufgestallt werden. Zur Schlachtung anstehendes Geflügel sollte geschlachtet werden, bevor die Tierseuche eine Vermarktung unmöglich macht. Dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin hoch zu halten sind, versteht sich wohl von selbst.“
Strenge Regeln für Geflügelhalter
Rund um den betroffenen Legehennenbetrieb sind ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet verfügt worden. Dort gelten strenge Regeln für Geflügelhalter und die Geflügelverarbeitung. Im Sperrbezirk ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten.
Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.