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Schwarzwälder Schinken darf aus Niedersachsen kommen
Der Streit um den Schwarzwälder Schinken neigt sich nach 16 Jahren dem Ende. Ein Hersteller aus Niedersachsen atmet auf.
Der legendäre Schwarzwälder Schinken darf nun auch in Niedersachsen geschnitten und verpackt werden. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Damit ist ein seit 16 Jahren anhaltender Rechtsstreit entschieden.
Geschnitten oder am Stück?
Der Name "Schwarzwälder Schinken" ist bereits seit 1997 geschützt. Im Jahr 2005 forderte der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller, dass das gewerbliche Aufschneiden und Verpacken nur im Schwarzwald erfolgen darf. Denn der begehrte Schinken werde immer seltener am Stück vertrieben, sondern vielmehr in Scheiben.
Doch gegen diese Forderung wurden mehrere Einsprüche eingelegt. Darunter auch der eines Schinken-Herstellers aus Niedersachsen, der seinen Schinken im Schwarzwald produziert, aber in Niedersachsen aufschneidet und verpackt.
Schinken-Schneiden außerhalb des Schwarzwaldes
Der Bundesgerichtshof hat schließlich am Dienstag (16. Februar) entschieden, das das Schneiden und Verpacken nicht nur im Schwarzwald zulässig sei, sondern auch anderswo.
Es sei nicht einzusehen, warum außerhalb des Schwarzwaldes nicht genauso kontrolliert werden könne, dass die Schinken-Scheiben maximal 1,3 Millimeter dick sein dürfen und die Schneideanlage korrekt gereinigt werde, so der BGH.