Gemäß der neuen Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung müssen Rinderhalter teilweise Ställe umbauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt Tipps.
Rinder müssen häufiger fixiert und separiert werden, so steht es in der neuen Fassung der „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1). Für Rinderhalter bedeutet das, dass sie ihre Ställe an die neuen Anforderungen anpassen müssen.
Für bestehende Ställe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2024. So soll Unternehmern eine Planungssicherheit, zum Beispiel für größere Umbaumaßnahmen, gegeben werden. Für Neubauten gelten die neuen Anforderungen bereits seit dem 1. April dieses Jahres.
Keine freilaufenden Tiere beim Besamen
Geändert wurden unter anderem die Vorgaben für den Bau und Betrieb von baulichen Einrichtungen in der Nutztierhaltung. Einige Regelungen zum Umgang mit Großvieh wurden konkreter gefasst, manche Empfehlungen sind jetzt verbindlich.
So dürfen sich nun etwa beim Besamen oder Behandeln keine weiteren freilaufenden Tiere in der Nähe aufhalten, heißt es von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Außerdem gehört zu der neu gefassten Verordnung, dass Rinderhalter die Deckbullen in Milchviehställen getrennt von der Herde in separaten Deckbullenbuchten halten müssen.

Den in den Stall integrierten Behandlungsstand kennen die Kühe. Sie lassen sich darin einfach und schnell einfangen, fixieren und behandeln. Abgrenzungen um den Stand herum verhindern, dass andere Tiere den Tierbetreuer verletzen. © SVLFG, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Es geht meist auch einfach
„Greifen Sie ruhig auf einfache und kostengünstige technische Lösungen zurück, die zum Betrieb passen“, ermuntert Dr. Florian Heuser, Branchenreferent im Bereich Landwirtschaft der SVLFG.
Für eine Separationsbucht zum Beispiel gibt es Optionen, die wenig Platz brauchen und nachträglich eingebaut werden können. Auch Tore und Gatter lassen sich fast überall mit einem überschaubaren Aufwand nachrüsten und schaffen die benötigten Separationsbereiche.
Es sei notwendig, die individuellen Umstände im Betrieb bei der Umsetzung einzubeziehen, sagt Heuser. Die SVLFG bietet dafür eine kostenlose persönliche Bauberatung an.

Mit Schwenkgatter und Kette lassen sich einfach Separationsbereiche schaffen. Sicherheitsfangfressgitter ermöglichen es, Tiere einzeln zu fixieren. Der Bügel im unteren Bereich verhindert eine Fehlfixierung und die Gefahr des Festlegens. © SVLFG, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Neue Regelungen schon vorher in der Praxis
Wer als Rinderhalter seinen Stall neu oder umgebaut hat, hat das schon lange gemäß der neuen Vorgaben gemacht, betont die SVLFG. Dementsprechende haben sich diese Maßnahmen für mehr Arbeitsschutz dort längst bewährt und haben für mehr Sicherheit gesorgt.
Tierhaltung ist ein Unfallschwerpunkt in der Landwirtschaft. Allein 2020 ereigneten sich 14.781 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Tieren – 15 davon tödlich. Knapp die Hälfte der Verletzten und Toten waren Menschen, die mit Rindern gearbeitet haben.

Absperrungen zum Einhängen schaffen individuelle Separationsbereiche nach Bedarf. © SVLFG, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau