Senkrechte Stangen haben sich zur Abgrenzung der Bullenbox bewährt. Sie schaffen Fluchtmöglichkeiten in der gesamten Box.

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Laura Schneider | am

So vermeiden Sie Unfälle mit Kühen und Bullen

2021 gab es 4.700 meldepflichtige Unfälle mit Rindern. Sieben endeten tödlich. Eine Anpassung der VSG 4.1 Tierhaltung soll helfen, diese Zahl künftig mithilfe entsprechender Schutzmaßnahmen zu senken.

An jedem achten landwirtschaftlichen Unfall sind Rinder beteiligt. Sie führen damit mit 4.700 meldepflichtigen Unfällen 2021 mit Abstand die Unfallstatistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Diese Zahlen nannte Corinna Niemeier von der SVLFG kürzlich bei einem Webseminar zur neuen „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1 Tierhaltung). Diese ist im April 2021 in Kraft getreten und bringt einige Änderungen für Rinderhalter mit.

Orientiert am schweren Unfallgeschehen beziehen sich die Änderungen auf drei Bereiche:

Tiere bei der Behandlung fixieren und separieren

In Rinderbetrieben muss es künftig Einrichtungen geben, um Einzeltiere oder Gruppen zu fixieren. Zur Behandlung oder Besamung müssen Tiere fixiert werden und es dürfen keine weiteren freilaufenden Tiere im Bereich sein. Außerdem ist eine Fluchtmöglichkeit zum schnellen und sicheren Verlassen zu gewährleisten. Das gilt für Altställe ab April 2024.

Möglichkeiten zum Fixieren von Tieren

  • Fangfressgitter,
  • Behandlungsgänge,
  • Fang-/ Behandlungsstände
  • oder Halsfangrahmen (Tiere können sich hinlegen!).
Rinder auf Weide

Sicherer Umgang mit Bullen

2021 war an sechs der sieben tödlichen Unfälle mit Rindern ein Bulle beteiligt. Hier funktionieren Fangfressgitter zur Fixierung laut Rodens nur eingeschränkt. Ein Positivbeispiel sei das Roundhouse mit fest integrierter Fang- und Behandlungsanlage in der Mitte. Die Tiere seien an diese gewohnt und sie werde eher genutzt. Alternativen seien:

  • ein fester Treibgang mit Fixiermöglichkeit in einer oder mehreren Buchten,
  • ein „Rundlauf“ mit einem Treibgang um die Buchten herum und durch eine Fanganlage zurück in die Buchten,
  • eine seitlich am Stall angebaute Fanganlage
  • oder ein Sundermann-Treiber am Frontlader.

Keine freilaufenden Deckbullen in der Milchviehherde

Die zweite Änderung betrifft Deckbullen in Milchviehbetrieben. Sie müssen künftig (in Altställen ab April 2024) in einer separaten Bucht untergebracht und beim Zusammenführen mit oder Trennen von den Rindern fixiert oder separiert werden. Einzelbuchten für Deckbullen sind laut Rodens im Idealfall:

  • Zweiraumbuchten (der Bulle wird hinten abgetrennt, die Kuh vorne in die Box getrieben)
  • mit rutschfestem Boden,
  • einer ausreichend stabilen und hohen (2 m) Abtrennung,
  • einer Fixiereinrichtung,
  • Fluchtmöglichkeiten (zum Beispiel senkrechte Stangen)
  • und Kontakt zur Herde.

Freilaufende Deckbullen in der Herde sind nur noch auf der Weide erlaubt sowie im Stall bei Jungvieh und Mutterkühen. Weiden mit Bullen dürfen nicht ohne Treibhilfe, Helfer mit entsprechenden Kenntnissen und ausreichende Fluchtmöglichkeiten betreten werden.

Generelles für den Umgang mit Deckbullen

  • Tiere ausnahmslos bei ersten Anzeichen von Aggression vom Betrieb nehmen,
  • nie allein und ohne Treibhilfe mit ihnen arbeiten
  • und Fluchtwege/Rettungsinseln schaffen.
Deckbullen im Stall, Mitarbeiter klettert durch Abtrenngitter

Kälber in Abwesenheit der Mutterkuh behandeln

Die dritte Änderung betrifft das Einziehen von Ohrmarken oder Behandeln von Kälbern. Dabei darf keine Gefährdung von der Mutter oder anderen Rindern ausgehen. Zum Schutz bieten sich hier bei Abkalbung im Stall Fixier- oder Separiereinrichtungen an und auf der Weide ein Kälberfangkorb am Frontlader.

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