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Das sollten Sie über die Afrikanische Schweinepest wissen
Nachdem am 15. Juli in Deutschland die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen festgestellt worden sind, haben wir einen Leitfaden für Sie zusammengestellt. Hier lesen Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zur Tierseuche.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) handelt es sich bei der ASP um eine Virusinfektion, die vor allem Haus- und Wildschweine betrifft. Bei den Tieren verläuft die Erkrankung meist akut und endet tödlich. Weiter ist die ASP eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung der Viruserkrankung ist im Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepest-Verordnung geregelt. Für den Menschen sei die Krankheit allerdings ungefährlich, heißt es weiter. Aus diesem Grund bestehe kein Gesamtrisiko durch den Verzehr von Lebensmittelprodukten, die von erkrankten Schweinen stammen.
Wie wird die ASP übertragen und wie hoch ist die Ansteckungsgefahr?
Zwischen infizierten und nichtinfizierten Schweinen ist eine Übertragung durch engen Kontakt und über Blutkontakt möglich. Allerdings könne die ASP auch über verunreinigte Gegenstände wie Werkzeug, Fahrzeuge, Schuhe und Kleidung sowie über Lebensmittel oder kontaminiertes Futter übertragen werden, heißt es vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ansteckend ist das Virus besonders dann, wenn die Schweine Kontakt zum Blut oder zum Kadaver eines infizierten Tieres haben.
Brandenburg: ASP jetzt bei Hausschweinen nachgewiesen
Was kann gegen die Ausbreitung getan werden?
Klar ist momentan: Die Afrikanische Schweinepest ist nicht heilbar, einen Impfstoff gibt es nicht. Aus diesem Grund appelliert das BMEL an alle Halterinnen und Halter, strikte Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen (wie die Abschottung gegen den Kontakt mit Wildschweinen) einzuhalten und beim Schweinetransport sicherzustellen, dass die Einschleppung der ASP vermieden wird.
Was können Landwirte tun?
Besonders die Mithilfe der Schweinehalter sei entscheidend für den Verlauf der ASP, berichtet das BMEL. Landwirte werden daher aufgefordert, ihren Bestand abzuschotten und jeden Kontakt zu Wildschweinen zu vermeiden. Weiter sollten sich die Halter strikt an die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung halten. Treten erste Anzeichen der Virusinfektion auf, muss ein Veterinär Proben zur Klärung einer möglichen ASP-Infektion nehmen und an das jeweils zuständige Untersuchungslabor der Bundesländer schicken.
Weiter sind Hoftierärzte und Landwirte dazu verpflichtet, Proben (gerade Blutproben) zur Klärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in Schweinebetrieben einzureichen. Zusätzlich können Landwirte mit Ackerbau die Jagd auf Wildschweine unterstützen, indem sie Jagdschneisen in Feldern anlegen.
Feststellung eines Falls bei Wildschweinen: was passiert?
Sind Wildschweine von der Tierseuche betroffen, wird ein sogenannter "gefährdeter Bezirk" festgesteckt und zusätzlich eine Pufferzone eingerichtet, in der es keine ASP-Fälle gibt. Der Verkauf von Hausschweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus diesen Regionen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regeln die zuständigen Behörden.
Neben der Festlegung der Gebiete wird beim Schwarzwild eine "zeitlich begrenzte Jagdruhe und Fallwildsuche mit sich anschließender verstärkter Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine, angeordnet", so das BMEL. Weiter gelten seuchenhygienische Maßnahmen wie die zentrale Sammlung des Aufbruchs sowie ein zentraler Aufbruch erlegter Wildschweine (bei Bedarf).
Ticker: Afrikanische Schweinepest in Deutschland und die Folgen
ASP bei Hausschweinen: was passiert?
Infiziert sich ein Hausschwein, wie gerade erst passiert, müssen alle Tiere des betroffenen Betriebs gekeult und unschädlich beseitigt werden. Zusätzlich werden großflächige Sperrbezirke (mit einem Radius von rund drei Kilometern um den betroffenen Schweinebetrieb) sowie Beobachtungsgebiete (mit einem Radius von circa zehn Kilometern um den Betrieb herum) abgesteckt. Hier ist der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen verboten. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Jedoch gilt: Schweinebestände und Wildschweine werden in diesen Bezirken stark analysiert. Auch werden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Virus eingeleitet.
Kann Fleisch von Haus- oder Wildschweinen gegessen werden?
Grundsätzlich sollten Verbraucher bei dem Verzehr von Wild- und Hausschweinefleisch immer auf die Grundregeln der Küchenhygiene achten. Denn das Fleisch der Tiere kann neben dem ASP-Virus auch andere Krankheiten enthalten, die auch auf den Menschen überspringen können. Gerade bei rohem Fleisch sollte ein Blick auf das Einhalten der Kühlkette und das Vermeiden von Kreuzkontamination geworfen werden, rät das BfR. Unter der Kontamination verstehe man die Übertragung von Krankheitskeimen von einem Lebensmittel auf das andere. Auch sollte das Fleisch richtig erhitzt werden: Fleisch sollte an allen Stellen eine Temperatur von 70 C° oder höher, für mindestens zwei Minuten, erreichen.
Was können Verbraucher tun?
Generell gilt, dass Verbraucher darauf achten sollten, den ASP-Erreger nicht durch Lebensmittel in ASP-freie Regionen einzuschleppen. Das Landvolk Niedersachsen appelliert hier - gerade jetzt zur Ferienzeit - an alle Urlauber, an Parkplätzen und Raststätten keinen Müll oder Lebensmittel zu hinterlassen. Das Virus ist nämlich langlebig und kann sich über Kleidung und Gegenstände verbreiten. Auch Saisonarbeitskräfte werden derzeit dazu angehalten, keine Lebensmittel aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland mitzubringen. Hier gelten bereits Vorschriften, was das Mitbringen von Lebensmitteln angeht.