Die Tierärzteverbände wollen das Gesetzgebungsverfahren zum Tierarzneimittelgesetz stoppen. Sie vermissen eine transparente Diskussion.
Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner soll die Umsetzung eines nationalen Tierarzneimittelgesetzes in dieser Legislaturperiode stoppen. Das forderten die Präsidenten der tierärztlichen Verbände Bundestierärztekammer, Bundesverband der beamteten Tierärzte und Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) vergangene Woche in einem Schreiben. Der Grund: Ihnen fehlt eine transparente Diskussion.
Die EU-Tierarzneimittelverordnung ist bereits im Januar 2019 in Kraft getreten. Für die Umsetzung in nationales Recht gab es seitdem laut bpt keinen fachlichen Austausch. Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium hätten den tierärztlichen Organisationen und Verbänden jetzt völlig unerwartet den Entwurf für ein nationales Tierarzneimittelgesetz vorgelegt.
Keine Stellungnahme der Verbände zum Gesetzentwurf
Laut bpt können die Verbände nun innerhalb von drei Wochen zu dem Entwurf Stellung nehmen. Allerdings sei das bei einem so umfangreichem und wichtigem Gesetzesvorhaben in so kurzer Zeit nur unvollständig möglich. Daher werde es keine Stellungnahme geben.
Noch vor wenigen Wochen habe es geheißen, das Bundesgesundheitsministerium habe wegen der Corona-Situation keine Zeit, sich um das Tierarzneimittelgesetz zu kümmern.
„Es sind zwei Jahre ohne jeglichen fachlichen Austausch verstrichen. Dann gibt es plötzlich eine Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf ohne vorherige Verbändeanhörung. Wie kann das sein?“ macht bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder seinem Ärger Luft.
bpt sieht Fehler im Gesetzentwurf
Nach Angaben des bpt können und wollen sich die Verbände an einem derart intransparenten und unausgereiften Verfahren nicht beteiligen. Dafür stehe zu viel auf dem Spiel – für die Tierärztinnen und Tierärzte, aber auch für Tiergesundheit und Tierschutz.
Der Gesetzentwurf beinhalte rechtlich-handwerkliche Fehler, die in der tierärztlichen Praxis zu Problemen bei der Umsetzung und zu juristischen Auseinandersetzungen führen werden. „Genau davor wollen und müssen wir die Tierärztinnen und Tierärzte schützen,“ stellt Moder klar.
„Wir sträuben uns nicht gegen ein neues, eigenständiges Tierarzneimittelgesetz wie es in vielen anderen EU-Ländern schon Brauch ist", betont er. „Aber um etwas ganz Neues zu schaffen, muss in einem transparenten Diskussionsprozess ausreichend Zeit für den fachlich fundierten Austausch sein.“ Dafür ständen die drei Verbände zur Verfügung.