Das Gesetz zum Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie sollte zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Doch es gibt Differenzen, die ein Vorankommen verzögern.
Die SPD wirft der Union eine Blockade des Gesetzes vor.
Nach Ansicht der niedersächsischen Abgeordneten Mittag könne das Gesetz weitere Corona-Ausbrüche in den Schlachthöfen verhindern, weil damit auch die Wohnverhältnisse der Arbeiter verbessert würden.
Die Union hingegen hat Bedenken, weil das Gesetz für Betriebe ab 49 Beschäftigte gelten soll und auch die Leiharbeit damit untersagt würde. Diese sei jedoch notwendig, um auf Produktionsspitzen reagieren zu können.
Die Fleischbranche hatte den Entwurf ebenfalls kritisiert. Dem Verband der Fleischwirtschaft und dem Zentralverband der Geflügelwirtschaft gehen das Gesetz zu weit. Auch sie sprechen sich gegen ein Verbot von Leiharbeit aus. Der Verband der Geflügelwirtschaft sieht die Branche sogar in ihrer Existenz gefährdet und befürchtet, dass in der Folge mehr Fleischprodukte aus dem Ausland importiert werden könnten.