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Studie: Bremsenfallen können gegen Bundesnaturschutzgesetz verstoßen
Im Sommer werden Kühe und Pferde auf den Weiden meist umschwärmt von Fliegen und Bremsen. Doch Bremsenfallen erfüllen offenbar nicht immer den gewünschten Zweck. Im Gegenteil: Sie können ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen.
Bremsenfallen können gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen und sollten nicht genutzt werden. Das hat das brandenburgische Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag nach Angaben von Agra-Europe betont. Das Ministerium habe in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse einer Studie verwiesen, für die von Mai bis Oktober 2017 in Nordrhein-Westfalen die Inhalte von sieben Bremsenfallen ausgewertet worden waren.
Bremsenfallen: Auch Wildbienen und Käfer sterben
Gefangen worden seien damals insgesamt rund 53.400 Insekten, berichtete das Ministerium. Allerdings habe es sich dabei nur in 4 Prozent der Fälle um Bremsen gehandelt, Pferdebremsen seien gar nicht dabei gewesen. In die Falle gegangen seien vor allem Fliegen und Mücken, aber auch Wildbienen, Käfer und Schmetterlinge. Bei einigen „Opfern“ habe es sich sogar um gesetzlich geschützte Arten gehandelt, erklärte das Ressort.
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Blick in die Zukunft: Bremsenfallen nur mit Genehmigung
Ohne eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung könnten Bremsenfallen daher gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Statt Bremsenfallen sollten Nutztierhalter besser Bremsenabwehrmittel auf Basis ätherischer Öle oder Fliegendecken verwenden.