Ab Oktober müssen sich Tierhalter auf höhere Tierarztkosten einstellen. Der Zuschlag für Notdienste beträgt etwa 75 Prozent.
Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Demzufolge sollen tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis angepasst werden.
Höhrere Tierarzt-Kosten durch moderne Technik
Zuletzt wurde die Tierärztegebührenordnung im Jahr 1999 umfassend geändert. Seitdem hat sich in der Veterinärmedizin viel getan. Modernste Untersuchungsverfahren müssen daher auch angemessen in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für die Behandlung von Tieren sollen überwiegend steigen und dadurch gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen sichern. Dadurch erhöhe sich die Attraktivität der tierärztlichen Betreuung.
Gebühren für tierärztlichen Notdienst fällig
75 Prozent Zuschlag für Notdienste
Laut Tierärztegebührenordnung soll die Höhe der einzelnen Gebühren, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes bemessen werden.
Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent. Zudem kommt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro dazu.
Studie ist Basis für gestiegene Tierarztkosten
Die Anpassung der Gebührensätze soll auf wissenschaftlicher Basis erfolgen. Das BMEL hatte hierzu bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen und wurde im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.
Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.