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Janina Schuster | am

Tierarzneimittelgesetz: nicht alle freuen sich

Das Tierarzneimittelgesetz führt zu Diskussionen. Nicht alle sind einverstanden mit den Änderungen, die der Gesetzesentwurf mit sich bringt.

Die Sachverständigen beurteilen das geplante Tierarzneimittelgesetz der Bundesregierung zum Teil sehr unterschiedlich. Das ging aus einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag hervor. Manche bezeichneten den Gesetzesentwurf als "dringend notwendig", andere kritisierten den Wegfall bewährter Regelungen. Sie drangen auf Änderungen, beispielsweise um die Antibiotikanutzung zu begrenzen. Diese war ebenfalls Gegenstand der Anhörung am Montag. Verantwortlich für die Einbringung des Themas war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne stellen Forderungen

Mit dem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung ein eigenständiges, neues Stammgesetz erlassen: das Tierarzneimittelgesetz (TMG). Zeitgleich sollen im Arzneimittelgesetz (AMG) die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben werden. Die Bundesregierung kommt damit EU-rechtlichen Vorgaben nach. In ihrem Antrag verlangten die Grünen den Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung zu verringern. Die Anwendung des Wirkstoffs Colistin sowie alle weiteren Reserveantibiotika sollen gesetzlich ausgeschlossen werden. Weiterhin seien Tierhaltungssysteme so umzubauen, dass die Gesundheit der Tiere auch ohne Antibiotika gewährleistet ist. Dafür essenziell seien tiergerechte Haltungssysteme, ausreichend Platz und Freilandzugang.

Nachteile des neuen Tierarzneimittelgesetzes

Die Grünen stehen mit ihrer Kritik nicht allein. Auch der Einzelsachverständige und Tierarzt Rupert Ebner steht dem Gesetzesentwurf skeptisch gegenüber. Er erkenne in dem Entwurf keine leichter zu folgende Richtschnur für Tierärzte und Verwaltung. Auch vermisse er eine klar erkennbare Strategie gegen den unsachgemäßen und illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln wie Antibiotika. Mehr noch stelle das Gesetz einen Rückschritt zu den geltenden Regelungen dar. Mit dem neuen TMG würde die 7-Tage-Regelung abgeschafft. Laut Ebner einer der „wenigen Dämme, die noch halten“, wenn es um Verhütung von Arzneimittelmissbrauch geht. Die Abschaffung dieser Regelung wurde auch von Fachtierarzt Andreas Palzer kritisiert. Seiner Meinung nach sei es sinnvoller die Pflicht zur Erstellung einer tierärztlichen Behandlungsanweisung wegfallen zu lassen. Sie führe lediglich zu mehr Bürokratie in den Kleintier- und Pferdepraxen. Die Einhaltung ließe sich ohnehin nicht überprüfen.

Geflügelwirtschaft zu wenig in Verantwortung genommen

Auch eine Vertreterin vom Verein Ärzte gegen Massentierhaltung äußerte sich zu dem Entwurf und stützte die Initiative von Bündnis 90/Die Grünen. Sie kritisierte das fehlende Engagement der Verantwortlichen, um den Einsatz von Antibiotika in der Geflügelhaltung einzudämmen. Mehr als Mahnungen an die Geflügelwirtschaft habe es nicht gegeben. Vom übermäßigen Einsatz der Antibiotika gehe aber eine Gefahr für Mensch und Gesundheitssystem aus, so die Internistin. Sie verwies auf die Zunahme von multiresistenten Erregern (MRE) in der Nahrungskette und plädierte für eine Ausweitung der Antibiogrammpflicht sowie ein vollständiges Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung.

Regelungen benötigen noch weitere Ausgestaltung

Doch es gab auch Fürsprecher. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Tiergesundheit, sprach sich für ein eigenes Tierarzneimittelgesetz aus. „Aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit“ brauche es rechtzeitig zum Stichtag der Anwendung der europäischen Verordnung eine Neuordnung des nationalen Rechtsrahmen, so die Sachverständige. Sie gab zu, dass der Entwurf zwar etwas komplex sei und einige Regelungen sicherlich noch nachträglicher Ausgestaltung bedürften. Vor diesem Hintergrund brachte Dirk Freitag, Abteilungsleiter für das Veterinärwesen im Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, seine Kritik zum Ausdruck. Er begrüße den Gesetzesentwurf zwar, sähe jedoch den Weg des One-Health-Ansatzes, der die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt verknüpft betrachte, verlassen. Er hält ein gemeinsames Arzneimittelgesetz für zielführender. Die EU-Verordnung lasse Mitgliedsstaaten Lücken, die nun vom Gesetzesentwurf der Bundesregierung geschlossen würde, sagt Jürgen Sommerhäuser, Referent für Tierarzneimittelüberwachung im brandenburgischen Gesundheitsministerium. Er urteilt, die Regierung habe damit eine solide Grundlage geschaffen.

Mit Material von AHO Redaktion Grosstiere
Kiste mit Tierarzneimitteln

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