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Tierschutz: PETA finanziert Forschungsgruppe an der Uni Bremen
Die Tierschutzorganisation PETA unterstützt die Universität Bremen und gibt regelmäßig Input aus der Praxis.
Die selbsternannte Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. (PETA) finanziert an der juristischen Fakultät der staatlichen Universität Bremen eine Forschungsgruppe zum Thema Tierschutz und -recht. Auch thematisch wollen sich die Aktivisten einbringen. Das hat PETA Anfang Mai 2022 auf ihrer Website bekannt gegeben. Die Forschungsgruppe wäre zum Sommersemester 2022 eingerichtet worden und befasse sich mit den Bereichen der Tierrechte, dem Tierschutzrecht und dem Recht der Tierschützerinnen und -schützer.
Peta gibt "Input aus der Praxis"
„Wir unterstützen die Forschungsgruppe an der Uni Bremen finanziell und geben regelmäßig Input aus der Praxis, welche Rechtsfragen dringend geklärt werden müssen“, erklärten die Aktivisten in der Stellungnahme. Das Ziel der Zusammenarbeit sei, „praktisch verwertbare Forschungsergebnisse zur schnellen Verbesserung der Situation der im Gesetz als „Mitgeschöpfe“ bezeichneten fühlenden Lebewesen“ zu liefern.
PETA - was steckt wirklich dahinter?
Universität Bremen bestätigt Finanzierung
PETA gab bekannt, dass „wie jede Forschungsgruppe“ auch diese „mit den üblichen Sach- und Personalmitteln“ der Universität ausgestattet sei. Das bestätigte die Universität Bremen gegenüber der Redaktion. Unter der „Forschungsgruppe Tier- und Tierschutzrecht firmiert ein ausschließlich von PETA Deutschland e. V. unterstütztes Projektteam“, heißt es in der Erklärung der Universität Bremen.
PETA nehme keinen inhaltlichen Einfluss
Auf Rückfrage der Redaktion gab der zuständige Professor Sönke Gerhold von der Universität Bremen bekannt, dass die Forschungsgruppe „zu den Themen Tierrechte, Tierschutzrecht sowie Recht der Tierschützer und Tierschutzorganisationen“ forsche und lehre. Im ersten Jahr sollen Themen wie „Unterlassungsstrafbarkeiten zu Lasten von Tieren“, „Rechtliche Bewertung der sog. Kormoranverordnungen“ und „Veganismus im Lichte von Art. 4 GG“ behandelt werden. Dabei nehme PETA „keinen inhaltlichen Einfluss auf die Forschung“. Der Verein würde „lediglich Anregungen, welche Themen die Praxis bewegen“, geben. Dabei bestehe aber kein „Anspruch auf Bearbeitung dieser Themen“.
Stalleinbrüche und Hetzkampagnen: Ist PETA gemeinnützig?
Universität ging aktiv auf PETA zu
Sönke Gerold erklärte weiter, dass das Tierschutzrecht „bislang an keiner rechtswissenschaftlichen Fakultät im Schwerpunkt Gegenstand rechtswissenschaftlicher Forschung“ gewesen sei. Die Universität Bremen sei deshalb aktiv mit Konzeptpapieren auf „potentielle Drittmittelgeber“ zugegangen. PETA habe an einer Zusammenarbeit Interesse bekundet. So sei es zu der Zusammenarbeit zwischen der Universität und den Tierschutzaktivisten gekommen. PETA sei „eine tragende Säule der Forschungsstelle für Tier- und Tierschutzrecht, die als institutioneller Überbau für die Realisierung von Drittmittelprojekten in den namensgebenden Bereichen“ dienen würde.
Anregung "praxisrelevanter Themen" erwünscht
Die Voraussetzung für eine Zusammenarbeit sei, so betonte Sönke Gerhold auf Nachfrage, dass vollständig unabhängig forschen könne. „Ergebnisoffene Forschung ist eine zentrale Voraussetzung jedweder Förderung. Einflussnahmeversuche auf Forschungsinhalte und -ergebnisse wären ein Grund zur Beendigung jeder Kooperation.“ Lediglich die Anregung praxisrelevanter Themen sei erwünscht, bei denen aber keinesfalls ein Anspruch auf Behandlung der Fragestellung bestünde.
Beeinflussung des öffentlichen Diskurses durch PETA
Auf die Rückfrage der Pirsch-Redaktion, wie die Forschungsgruppe mit den Versuchen von PETA umginge, den öffentlichen Diskurs zu Themen wie der Jagd und den entsprechenden Tier- und Tierschutzrechten mit Falschinformationen zu beeinflussen, erklärte Sönke Gerhold, dass solche Fragen belastbar geklärt werden müssten.
Aufgabe der Forschungsgruppe sei es im Allgemeinen, „weder der einen noch der anderen Behauptung Glauben zu schenken“. Die Forschungsgruppe solle „wissenschaftlich belastbare Ergebnisse“ produzieren, „egal ob diese dem Förderer, potenziellen anderen Förderern oder Verbänden gleich welcher Art gefallen.“