Warnschild Afrikanische Schweinepest - Sperrzone 1 in Brandenburg.

Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Anne-Maria Revermann | am

Tierseuche: ASP-Verdacht in Schweinehochburg Emsland - aktualisiert

In einem schweinehaltenden Betrieb im Landkreis Emsland soll die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden sein.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen wurde die Tierseuche in einem schweinehaltenden Betrieb im südlichen Emsland, etwa 5 km entfernt von der Gemeinde Emsbüren, nachgewiesen. Der Befund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) liegt dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) seit heute (1. Juli) vor. Bei dem betroffenen Betrieb soll es sich um eine Sauenhaltung handeln.

Den Ursachen für der ASP-Eintragung wird derzeit auf den Grund gegangen. Eine Eintragung durch Jagdreisen bzw. mit der Tierseuche infizierte Wildschweine wird vorerst ausgeschlossen. In die Überlegungen einbezogen wird kontaminiertes Sperma oder Futtermittel. So könnte beispielsweise kontaminiertes Getreide verwendet worden sein könnte, das aus Gebieten stammt, in denen die ASP bei Wildschweinen grassiert.

Am Samstag (2. Juli) werden die Ergebnisse der Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) erwartet. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast lädt zu diesem Hintergrund dann um 13 Uhr zu einer Pressekonferenz ein.

Was passiert, wenn sich der ASP-Verdacht bestätigt?

Der betroffene Betrieb in der Nähe von Emsbüren liegt im Landkreis Emsland, einer der viehdichtesten Regionen Deutschlands. Sollte sich der ASP-Verdacht bestätigen, hat dies emotionale und wirtschaftliche Konsequenzen für zahlreiche Schweinehalter - nicht nur in Niedersachsen, sondern womöglich auch in Nordrhein-Westfalen.

Bei Bestätigung der Tierseuche durch das FLI würde die vollständige Keulung des betroffenen Schweinebestande angeordnet. Zudem würden Sperrbezirke mit einem Radius von rund drei Kilometern um den betroffenen Schweinebetrieb sowie Beobachtungsgebiete (mit einem Radius von circa zehn Kilometern um den Betrieb herum) abgesteckt.

Hier ist der Transport von Schweinen und deren Erzeugnissen verboten. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Jedoch gilt: Schweinebestände und Wildschweine werden in diesen Bezirken stark analysiert. Auch werden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Virus eingeleitet. 

Schutzzaun gegen die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

ASP-Bekämpfung in Schweinepest-Verordnung geregelt

Bei der ASP handelt es sich um eine Virusinfektion, die vor allem Haus- und Wildschweine betrifft. Bei den Tieren verläuft die Erkrankung meist akut und endet tödlich. Weiter ist die ASP eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung der Viruserkrankung ist im Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepest-Verordnung geregelt.

Zwischen infizierten und nichtinfizierten Schweinen ist eine Übertragung durch engen Kontakt und über Blutkontakt möglich. Allerdings kann die ASP auch über verunreinigte Gegenstände wie Werkzeug, Fahrzeuge, Schuhe und Kleidung sowie über Lebensmittel oder kontaminiertes Futter übertragen werden, weshalb Sperrbezirke um betroffene Betriebe eingerichtet werden.

Mit Material von ML, BMEL

Digitale Ausgabe

Jetzt bestellen
digitalmagazin

✓ Artikel suchen und merken

✓ exklusiv: Video und Audio

✓ Familienzugang

✓ 1 Tag früher informiert

Digitale Ausgabe

✓ Artikel merken und teilen
✓ exklusiv: Video und Audio
✓ Familienzugang
✓ 1 Tag früher informiert
Produkte entdecken
 
Das könnte Sie auch interessieren

Inhalte der Ausgabe

  • So geht Waldumbau mit einfachen Mitteln
  • Maisanbau: Kranke Kolben frühzeitig erkennen
  • Ratgeber zu Solar auf dem Dach: Mieten oder kaufen?
  • Geniale Erfindung: Stroh direkt in die Ballenpresse häckseln
  • Klares Wasser durch Pflanzenkläranlagen

JETZT DAS WOCHENBLATT KENNENLERNEN – GEDRUCKT ODER DIGITAL!

Reinschnuppern: 12 Ausgaben ab 10€

Jetzt bestellen