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Umbau Deckstall: Strategisch planen
Für Sauenhalter, die in der Produktion bleiben, stehen große Veränderungen in den Ställen an. Bis Februar 2024 müssen sie entscheiden, was im Deckbereich passieren soll. Da sind im Vorfeld strategische Überlegungen gefragt.
Für sehr viele Sauenhalterinnen und Sauenhalter ist noch keineswegs klar, wie es künftig mit ihrem Betriebszweig weitergehen soll. Auf der einen Seite stehen die neuen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Deck- und in einigen Jahren auch im Abferkelbereich umgesetzt werden müssen. Beim Großteil der Betriebe gibt es – teilweise kostspieligen – Um- oder Neubaubedarf. Zum anderen läuft es in der Schweinefleischproduktion hierzulande derzeit keineswegs gut. Fehlende Margen, stark gestiegene Kosten, Absatzprobleme bei Fleisch höherer Haltungsstufen, die generelle Diskussion um Tierhaltung, das mangelnde Bekenntnis der Politik zur Tierhaltung in Deutschland – all das sorgt für Verunsicherung.
Erst mal abwarten
Die sich daraus ergebende Unentschlossenheit war auch im Seminar an der Außenstelle Bersenbrück der LWK Niedersachsen festzustellen. Die beiden Schweinespezialisten Gerd Hermeling und Dr. Heiko Janssen hatten zum Thema „Umbaulösungen in der Sauenhaltung – Schwerpunkt Deckzentrum“ eingeladen. In der Vorstellungsrunde der Teilnehmenden war eher von abwarten, erst mal beobachten, nur mal theoretisch überlegen etc. die Rede als von konkreten Umbauplanungen.
Für das Konzept bleibt nicht mehr viel Zeit
Wer in der Ferkelerzeugung bleiben will und Umbaubedarf zunächst im Deckzentrum hat, muss jedoch spätestens in genau einem Jahr (Stichtag: 9. Februar 2024) eine Erklärung abgeben, wie er sich die Umgestaltung gemäß der neuen Vorgaben vorstellt. Die Übergangsfrist, bis der Deckstall angepasst sein muss, geht zwar bis 2029, das Konzept muss trotzdem schon nächstes Jahr gemacht werden. Das gab es bisher nicht, dass schon während einer zugestandenen Übergangszeit ein Konzept und zwei Jahre später ein eventueller (Um-)Bauantrag abgegeben werden müssen.
Wer plant, ab 2026 aus der Ferkelerzeugung auszusteigen, muss auch dies in einer Erklärung bis zum 9. Februar nächsten Jahres kundtun. Im Einzelfall gibt es eine Übergangsfrist bis 2031 für einen nicht selbstverschuldeten Härtefall. Ein solcher Härtefall könnte sein, dass sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögert oder der Umbau selbst aus triftigen Gründen nicht fristgerecht erfolgen konnte.
Diese Fragen sollten sich Sauenhalter beantworten
Schweinefachberater Gerd Hermeling legte allen Sauenhaltern, die voraussichtlich in der Produktion bleiben wollen, ans Herz, sich für ihren Betriebszweig einige grundsätzliche Fragen zu beantworten:
- Welche Perspektive hat die Sauenhaltung kurz-, mittel- und langfristig für meinen Betrieb?
- Welche Flächen stehen für den Deckstall zur Verfügung? Kann ich andere Stallbereiche dafür mitnutzen? Kann ich anbauen?
- Kann/will ich den Deckstall neu bauen und den alten Deckstall für Abferkelung oder Ferkelaufzucht nutzen?
- Will/Kann ich nach dem Umbau des Deckzentrum mit gleicher oder reduzierter Sauenzahl arbeiten oder mit reduzierter?
- Was kostet mich einkommensmäßig eine Reduzierung der Sauenzahl? Kann ich mir das „leisten“?
- Wäre die arbeitsmäßige Entlastung durch weniger Sauen ein Vorteil für mich (Arbeitsbelastung, weniger Fremd-AK)?
- Wäre die Kombination „weniger Sauen, dafür Mastplätze“ eine Alternative?
- Kann ich über eine Änderung des Produktionsrhythmus Tierplätze im Deckzentrum sparen und so die vorhandene Stallfläche besser nutzen?
- Ist es sinnvoll, doch schon den Abferkelbereich mit einzubeziehen in meine jetzigen Überlegungen (z.B. Abferkelstall neu bauen, bisherige Abferkelplätze für Deck-/Wartebereich nutzen, Änderung der Säugezeit)?
Feintuning: Auch diese Punkte müssen bedacht werden
Nach den grundsätzlichen Überlegungen, für die man sich ausreichend Zeit nehmen sollte, komme das „Feintuning“, so Hermeling.
Zum Beispiel muss für Zuchtläufer ab einer Woche vor der ersten Belegung genauso viel Platz eingeplant werden wie für die Sauen in Produktion (mind. 5 qm uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche), es müssen im Deckstall Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden, damit rangniedrige Tiere ausweichen können. Das geht mit Quaderballen, Betonwänden, Sichtblenden, Abliegebrettern, Ausläufen o.Ä.
Zudem sind Separationsbuchten für mindestens 5 % der Sauenherde vorzusehen, wo kranke oder gruppenuntaugliche Tiere untergebracht werden können. „Dieser Platz ist unbedingt miteinzuplanen, die Veterinärämter werden das kontrollieren“, mahnte Dr. Janssen. Diese Buchten müssen sich jedoch nicht im Deckstall befinden.
Verbleib der Schlachtsauen
Gerd Hermeling erinnerte daran, über den Verbleib der Schlachtsauen nachzudenken, da dafür der Decktall zu teuer ist. Außerdem müssen die Umrauscher mit eingeplant werden. Großer Wert muss auf die Bodenbeschaffenheit gelegt werden, durch mögliche Rangordnungskämpfe und rauschende Sauen gibt es ein größeres Verletzungsrisiko.
Wer mit künftig weniger Sauen plant, sollte das Stallklima im Blick haben (weniger Wärmeproduktion/niedrigere Luftraten?). Wird innerhalb eines bestehenden Gebäudes umgebaut, ist die Lage der Güllekanäle zu berücksichtigen. Für die Behandlung, Rauschekontrolle und Belegung der Sauen empfahl der Fachberater Selbstfang-Fressliegebuchten.
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Einheitliches Formblatt
Für Sauenhalter, die weiter Ferkel erzeugen wollen, haben die Tierschutzreferenten der Bundesländer ein einheitliches Formblatt für ein Betriebs- und Umbaukonzept entwickelt. Für das Ausfüllen des Formblattes sind genaue Maße des eigenen Deckbereichs anzugeben, die Zahl der Sauenplätze vorher/nachher oder auch, was geplant ist zur Verringerung der Hitzebelastung bei den Sauen. Enthalten sind auch Fragen zum Warte- und zum Abferkelbereich.
Die Fragen zum Abferkelbereich im Formblatt müssen nur beantwortet werden, wenn hier auch schon bis 2029 umgebaut werden soll.
Zur Erstellung des Umbau- oder Neubaukonzeptes, Aufgabeerklärung oder zu weiteren Fragen sollten Sie sich bei Ihren Beratern oder in Seminaren informieren.
Seminarangebot:
Umbaulösungen im Deckzentrum www.lwk-niedersachsen.de:
- LBZ Echem, 23.02.2023, Webcode: 33008739
- Bezirksstelle Oldenburg-Nord, 06.03.2023, Webcode: 33008731
- Bezirksstelle Emsland, 14.06.2023, Webcode: 33008730
- Bezirksstelle Bremervörde, 15.11.2023, Webcode: 33008732