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Umstellung von Puten- auf Hähnchenmast: Gut abwägen
Angesichts der Geflügelpest wurde darüber diskutiert, offene Putenställe zu Hähnchenställen umzurüsten, das Land Niedersachsen wollte dies sogar erleichtern. Ein „Umswitchen“ muss sehr genau überlegt werden.
Für Christoph Hartlage ist es keine Frage, dass er in der aktuellen Situation Berufskollegen/-innen kaum empfehlen kann, einen Umstieg von der Putenmast auf die Hähnchenmast in höheren Haltungsstufen ins Auge zu fassen. Das sagt er ganz bewusst, obwohl er selbst diesen Schritt erst vor kurzem gegangen ist: „Der Ukraine-Krieg hat gezeigt, dass sich Märkte sehr schnell ändern können. Den Umstieg in ein Tierwohlprogramm sollte man als Betrieb nur angehen, wenn es einen mehrjährigen Liefervertrag mit einem Abnehmer gibt“, so seine Einschätzung.
Längerfristig geht er jedoch davon aus, dass Fleisch von Tieren aus höheren Haltungsstufen seinen festen Platz in den Supermarkt-Regalen haben wird. Hartlage ist hauptberuflich in der Verkaufsleitung eines großen Futtermittelherstellers der Region tätig. Im elterlichen Betrieb, der in erster Linie von seinem Vater bewirtschaftet wird, war die Putenmast lange Zeit Hauptbetriebszweig neben dem Ackerbau mit Kartoffelanbau. Gemästet wurden an zwei Standorten im Landkreis Oldenburg 20.000 Putenhähne.
Betrieb wollte sich breiter aufstellen
Angesichts der Bedrohung durch die Geflügelpest, aber auch wegen wiederkehrender Probleme mit der Schwarzkopf-Krankheit am Hof und zu erwartenden neuen Anforderungen durch die TA Luft (Nachrüstung Luftwäscher), überlegten Christoph Hartlage und sein Vater dort einen Umstieg auf die Hähnchenmast mit mindestens Haltungsstufe 3: „Ein Gesichtspunkt dabei war auch, dass wir uns aus Gründen der Risikominimierung gern breiter aufstellen wollten“, berichtet der 27-Jährige.
Bei der Putenmast am Hof handelt es sich um zwei kleinere, geschlossene Ställe und einen Louisiana-Stall, also einen Offenstall: „Deshalb richtete sich unser Interesse auf die Hähnchenmast in höheren Haltungsstufen mit Außenklima-Reiz oder Auslauf“, so Hartlage. Ein Vermarkter mit passendem Tierwohl-Programm wurde gefunden und so nahmen Hartlages das „Umswitchen“ in Angriff. Große Hürde war die Umgenehmigung für eine andere Tierart, in diesem Fall auf Hähnchen: „Umswitchen hört sich einfach an, ist aber eine aufwändige und einzelbetrieblich sehr gut zu überlegende Sache“, gibt Christoph Hartlage zu bedenken.
Umgenehmigung heißt quasi Neugenehmigung
Denn bei einer Änderung der Tierart ist ein neues Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, ggf. entfällt der bestehende Bestandsschutz: „Unsere Putenställe am Hof und die Baugenehmigung hierfür sind fast 30 Jahre alt. Inzwischen gelten neue Vorschriften, es können im Umfeld Wohnbebauung, Wald oder sonst Schützenswertes entstanden sein. Bei einer Umgenehmigung sind diese Dinge zu berücksichtigen. Im Landkreis Oldenburg sind, wie zum Teil in anderen Landkreisen auch, bei Bau- bzw. Umgenehmigungen zudem die Emissionen grundsätzlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren.
Zielgröße für den Betrieb Hartlage waren weniger als 40.000 Masthähnchenplätze, weil dies die Grenze zur „großen“ Genehmigung nach Bundesimissionschutzgesetz ist. Da das Tierwohlprogramm, in das Hartlages liefern, deutlich geringere Besatzdichten vorsieht als gesetzlich möglich, passte es größenmäßig gut zur vorhandenen Stallfläche. Dennoch musste noch einer der beiden kleinen Ställe am Hof, der für die Putenaufzucht genehmigt war und bis vor wenigen Jahren auch dafür genutzt wurde, stillgelegt werden. „Nur so konnten wir auf die zulässigen Emissionen runterkommen“, erzählt Hartlage. Ein Emissionsgutachten wurde dazu erstellt.
Bei Hartlages wurde die Umgenehmigung mit einigen Auflagen zum Brandschutz und zur Fensterfläche genehmigt. Heute genutzt werden der Louisiana-Stall mit 1.600 qm für die Mast und einer der beiden kleinen geschlossenen Ställe mit 1.000 qm für die Aufzucht der Küken. In dem kleinen Stall musste beispielweise ein Lichtband nachgerüstet werden, um die heute vorgeschriebenen 3 % Fensterfläche zu erreichen.
Benachteiligt durch deutsches Genehmigungsrecht
Hartlage weiß von Außendienstkollegen, dass auch andere Putenmäster sich mit dem Thema Umstieg auf Hähnchenmast befasst haben – vor allem in den stärker von der Geflügelpest betroffenen Regionen. Bewusst sein müsse man sich unbedingt, so Hartlage, dass es nach einem Wechsel hierzulande kaum ein Zurück gibt.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der LAND & FORST-Ausgabe 48/22 oder in der digitalen Ausgabe.