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Vechta: Gericht erlaubt Peta Nutzung heimlich gemachter Videos
Die Organisation hatte Aufnahmen verwendet, die ohne Genehmigung gemacht wurden und bekam damit Recht.
Das Bildmaterial wurde 2017 beim Konzern „Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG“ mit Sitz in Neuenkirchen-Vörden im Landkreis Vechta gemacht. Die Aufnahmen seien „Undercover“ entstanden, so die Organisaion. Der Konzern hatte daraufhin gerichtlich durchsetzen wollen, dass diese Aufnahmen nicht verwendet werden dürfen, weil sie ohne Genehmigung erstellt wurden.
Peta gewinnt vor Gericht
Die Videos zeigen teilweise gefiederlose und in Käfigen gehaltene Hühner und wurden unter anderem in der ARD ausgestrahlt. Der Konzern zog gegen Peta vor Gericht und hatte damit vor dem Landgericht Hamburg zunächst auch Erfolg gehabt. Peta legte 2018 Berufung ein, das Oberlandesgericht Hamburg hob das Verbot wieder auf. Der Konzern ging 2019 erneut vor Gericht und verlor mit einem Urteil vom 12. Juli 2022: Die Aufnahmen darf Peta nun für immer zeigen.