Der Bundestag und am Freitag auch der Bundesrat haben dem Gesetzentwurf von Agrarministerin Julia Klöckner zum Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken zugestimmt. Branchenvertreter kritisieren den nationalen Alleingang Deutschlands.
Ab 2022 ist das routinemäßige Töten männlicher Eintagsküken in Deutschland verboten. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf von Agrarministerin Julia Klöckner zugestimmt. Durch Geschlechtsbestimmung im Ei sollen männliche Küken künftig gar nicht erst schlüpfen. Ab 2024 sind nur noch Verfahren erlaubt, die eine Geschlechtsbestimmung vor dem siebten Bruttag ermöglichen. Marktreife Verfahren gibt es derzeit ab dem neunten bis 14. Tag.
Deutschland als Vorreiter
Klöckner bezeichnete das Gesetz als "Meilenstein für den Tierschutz". "Wir sind weltweit die Ersten, die das Töten von Eintagsküken verbieten. Andere Länder werden sich an uns orientieren." Durch Investitionen in die Forschung stünden den Brütereien wettbewerbsfähige Alternativen zur Verfügung. 2Wir geben den Betrieben die Möglichkeit, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit unter einen Hut zu bringen. Wir lagern Tierschutzfragen nicht ins Ausland aus, sondern finden in Deutschland Lösungen."
Lob und Kritik kommen vom ZDG
Der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, nannte den Ausstieg richtig, kritisierte aber, dass es kein einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene gibt. "Unseren heimischen Brütereien wird der Boden unter den Füßen weggezogen." Ohne EU-weite Regeln könnten kleinere Brütereien nicht mehr wirtschaftlich agieren. Internationale Brütereien bekämen weitere Anreize, ihr Geschäft ins Ausland zu verlagern. "Das Gesetz bestraft die deutschen Züchter und Brüter, die maßgeblich zum aktuellen Tierwohlfortschritt beitragen."
"Meilenstein für den Tierschutz": Kükentöten ab 2022 verboten
Keine Ausnahmeregelungen für Futterküken
Der ZDG begrüßte, dass eine Prüfklausel es ermöglicht, den Ausstiegszeitpunkt für neue und verbesserte Verfahren auf Basis der Ende 2023 vorliegenden Erkenntnisse vorzuschreiben. Ein weiterer Kritikpunkt Ripkes ist aber, dass der Gesetzesentwurf keine Ausnahmeregelungen für Futterküken vorsieht. Diese Option wäre ein Beitrag zum Erhalt kleinerer Brütereien. Eine dahingehende Änderung hatte auch der Bundesrat, der sich abschließend mit dem Gesetz befassen wird, Anfang März in einer Stellungnahme gefordert. Dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) zufolge ist das Verfüttern ein vernünftiger Grund zum Töten von Tieren. Küken davon auszunehmen sei nicht nachvollziehbar.
Ersatz durch Küken aus anderen EU-Mitgliedstaaten
Zoologische Einrichtungen und Falknereien würden jährlich etwa 31 Millionen Küken verfüttern. Sie seien ein artgerechtes, ernährungsphysiologisch ausgewogenes Futtermittel und hygienisch unbedenklich, da sie aus Lebensmittelbetrieben mit tierärztlicher Betreuung und behördlicher Überwachung stammen. Reines Muskelfleisch oder Schlachtnebenprodukte seien für viele Tiere nicht geeignet und das Verfüttern anderer Kleintiere sei keine tierschutzrelevante Verbesserung. Gegebenenfalls müssten mehr Tiere über einen längeren Zeitraum gehalten werden. Zudem sei von einem Ersatz durch Küken aus anderen EU-Mitgliedstaaten auszugehen.
Kritik vom Tierschutzbund
Der Deutsche Tierschutzbund bezeichnete den Gesetzentwurf als nicht konsequent, weil er die Geschlechtsbestimmung nach dem siebten Bruttag erst 2024 verbietet. Mehr Tierschutz könne zudem nur die Förderung von Zweinutzungshühnern bringen. Derzeit werden in Deutschland jährlich über 40 Millionen männliche Eintagsküken getötet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Praxis 2019 nur noch für eine Übergangszeit als zulässig erklärt. Große Supermarktketten haben schon begonnen, ihr Sortiment auf Eier aus Produktion ohne Kükentöten umzustellen. Aber auch Großabnehmer, die Eier verarbeiten, spielen eine Rolle, damit das Verbot nicht durch Einkauf aus dem Ausland umgangen wird.