Vogelgrippe - jetzt die Biosicherheit überprüfen
Die Geflügelpest hat Niedersachsen erreicht. Darauf sollten Sie achten, um Ihren Bestand bestmöglich vor der Vogelgrippe zu schützen.
Die Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK), Dr. Ursula Gerdes, geht von einem Seuchenwinter aus. „Es hagelt positive Geflügelpestbefunde, und das schon im November. Das hatten wir seit 2016 nicht mehr“, erklärte sie im Gespräch mit der LAND & FORST. Schleswig-Holstein habe bereits ein Aufstallgebot erlassen.
Sie appelliert an die Geflügelhalter, Biosicherheit jetzt besonders ernst zu nehmen. Besonders gefährdet seien Enten- und Putenbestände, da das Virus über die Einstreu und bei den Puten zudem über die Luft in den Stall eingetragen werden kann.
Das Eintragsrisiko über die Luft in offenen Ställen könne man daher kaum beeinflussen. Umso wichtiger sei es aber, alle weiteren Risikofaktoren so niedrig wie möglich zu halten. Auf die folgenden Punkte sollten Geflügelhalter zum Schutz vor der Vogelgrippe nun besonders achten:
Kadaverlagerung
Gerdes berichtet, dass einige Geflügelhalter im letzten Seuchenzug Tierkadaver an nur einem Betriebsstandort gesammelt hätten. Dabei sei das Risiko sehr hoch, dass die Infektion über die Kadaver bereits zwischen den Betriebsstandorten weitergetragen wird.
Stroh richtig lagern
Lagerstätten mit einer offenen Seite bieten aus arbeitswirtschaftlicher Sicht Vorteile. Gerdes betont aber, dass sie aus Gründen der Seuchenhygiene ungeeignet sind, weil Wildvögel Zugang zum Stroh haben.
„Es ist nicht möglich, das Eintragsrisiko auf Null zu senken. Aber wir sollten es zumindest so gering wie möglich halten und dazu ist der Schutz des Strohs vor Wildvögeln sehr wichtig“, unterstreicht Gerdes.
Das betreffe auch das Einbringen des Strohs in den Stall. Sie empfiehlt, den Weg zwischen Strohlager und Stall zu befestigen, damit sich dort keine nassen, matschigen Stellen bilden. Außerdem sollten Tierhalter Fahrzeuge, die draußen fahren, nicht innerhalb des Stalles einsetzen.
Personen sind Geflügelpest-Risikofaktor
Ein weiterer Risikofaktor sind laut Gerdes Personen wie Farmleiter, die von Stall zu Stall fahren, oder Betriebsleiter mit mehreren Beständen. Hier komme es darauf an, betriebseigene Schutzkleidung zu verwenden und nie mit der gleichen Schutzkleidung oder den gleichen Stiefeln verschiedene Ställe zu betreten.
Geflügelpest früh diagnostizieren
Eine frühe Diagnostik ist entscheidend für den weiteren Verlauf eines Seuchenzugs. „Landwirte sollten beim ersten Verdacht ohne zu zögern den Tierarzt anrufen, Proben nehmen und diese untersuchen lassen“, betont Gerdes. „Je eher ein Seuchenfall bekannt ist, desto besser gelingt es, vor dem Virus zu sein und ihm nicht hinterherzulaufen.“
Tierzahlen richtig melden
Nach dem Geflügelpestzug 2017 kam es bei einem Drittel (23 von 68) der betroffenen Betriebe zu Leistungskürzungen, weil sie ihre Tierzahlen nicht richtig gemeldet hatten.
Bei Geflügel ist eine Nachmeldung nötig, wenn die Tierzahlen um mehr als 1.000 Tiere oder 5 % von den im Januar gemeldeten Zahlen abweichen. Dafür genügt laut Gerdes eine kurze E-Mail an die TSK.
Bei Verstößen drohen Leistungskürzungen
Gerdes berichtet, dass bei dem bisher größten Geflügelpestgeschehen 2016/2017 einige Betriebe die Biosicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend eingehalten hätten, obwohl die Seuche bereits seit Monaten im Land war.
Daraufhin habe die TSK in Absprache mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Liste an Verstößen gegen die Geflügelpestverordnung erarbeitet, für die die sich die Leistungen der TSK im Seuchenfall reduzieren.
Die Höhe dieser Leistungskürzung richtet sich nach dem Risiko für einen Seucheneintrag durch den Verstoß. Liegen in einem Bestand mehrere Verstöße vor, addieren sich die Abzüge, sodass sie im Höchstfall 100 % erreichen können. In diesem Fall erhält der Tierhalter im Seuchenfall keine Entschädigung und Beihilfen.
Ihnen gefällt diese Zusammenfassung aus der digitalen Ausgabe der LAND & FORST?
Lesen Sie jetzt den ausführlichen Fachartikel und testen Sie unverbindlich die digitale Ausgabe!