Nicht nur in Niedersachsen, auch in den angrenzenden Bundesländern breitet sich die Geflügelpest stark aus.

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Ellen Hartmann | am

Vogelgrippe breitet sich weiter aus

Das Vogelgrippe-Virus breitet sich nicht nur in Niedersachsen aus, sondern auch in den angrenzenden Bundesländern. Doch wie ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Schleswig-Holstein? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Dieses Jahr breitet sich die Vogelgrippe besonders schnell aus, weshalb Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Krisenfall festgestellt hat. Im vergangenen Jahr war dieser erst einen Monat später ausgerufen worden. Doch laut der Ministerin gebe jetzt es leider eine noch größere Dynamik als im vergangenen Jahr. 

Stallpflicht in Nordfriesland gilt seit heute

Bisher seien in niedersächsischen Nutzviehbeständen bereits acht Ausbrüche der Geflügelpest vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Bei Wildvögeln seien dies bereits 14 Fälle. In vielen Landkreisen in Niedersachsen gilt daher für Freilandgeflügel eine Stallpflicht. Auch im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein mussten zahlreiche Tiere gekeult werden. Laut dem Kreis gelte daher von heute (23. November) an überall eine Stallpflicht. Gerade bei Wildvögeln habe sich das Virus ausgebreitet, so der Kreis. Neben Nordfriesland sind in Schleswig-Holstein sechs weitere Landkreise von der aviären Influenza betroffen. 

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Großer Ausbruch in Pinneberg: 500 gekeulte Tiere

Anfang November hatte es in einem Betrieb im Kreis Pinneberg einen großen Vogelgrippe-Ausbruch gegeben. Hier mussten 500 Mastgänse sowie weitere Tiere getötet werden. Nachdem mehrere Gänse Krankheitssymptome zeigten, untersuchten mehrere Labore die Tiere. Das FLI bestätigte dann, dass die Tiere mit dem Influenza-Subtyp H5N1 infiziert waren - also mit der Geflügelpest. Derzeit rät das Landwirtschaftsministerium dazu, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Weiter kündigte Ressortleiter Jan Philipp Albrecht (Grüne) vergangene Woche an, dass es in dieser Woche eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Vogelgrippe geben solle. Enthalten sein sollen Hygienevorschriften für die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. 

Bremen: Stallpflicht seit Montag (22. November)

In Bremen gilt seit gestern eine Stallpflicht für Geflügel. Laut dem Verbraucherschutzressort seien von der Maßnahme 750 Geflügelhalter und rund 14.000 Tiere betroffen. Damit reagiert das kleinste Bundesland au die seit Oktober verstärkt eingegangenen Meldungen über Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in Norddeutschland. In Mecklenburg-Vorpommern gilt im Landkreis Vorpommern-Greifswald ebenfalls eine Stallpflicht - jedoch zunächst nur für Bestände ab 500 Tieren. 

Blick in Geflügelstall

Landkreis Vorpommern-Greifswald: Stallpflicht für Betriebe ab 500 Tieren

Um die Tierseuche einzudämmen hat der Landkreis gestern (22. November) eine Allgemeinverfügung für Betriebe ab einer Größe von über 500 Tieren erlassen. Die Halter müssen ihr Geflügel entweder in geschlossenen Ställen halten oder in Gehegen, die vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Bereits seit Ende Oktober wurde die Geflügelpest bei mehreren Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Unter anderem auch betroffen waren der Tierpark in Greifswald und ein Hausgeflügelbestand in Dersekow im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Hier hatte der Kreis bereits ein Sperrgebiet eingerichtet. 

Mit Material von NDR und dpa

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