Auch in Sachsen wurde die Geflügelpest in einem ersten Geflügelzuchtbetrieb festgestellt. Betroffen ist ein Betrieb im Landkreis Leipziger Land.
Wie das sächsische Sozialministerium berichtet, wurde mittels Laboruntersuchung in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen ein positives Ergebnis erzielt, das FLI bestätigte das Ergebnis. In Sachsen war im aktuellen Geschehen bisher nur ein Wildvogel im Landkreis Nordsachsen positiv getestet wurden.
Die Veterinärbehörden hatten den Tierbestand sofort gesperrt. Die Tötung des Gesamtbestandes und die unschädliche Beseitigung der Tiere seien durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) in Abstimmung mit dem bereits wegen der Afrikanischen Schweinepest einberufenen Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) eingeleitet. Wie viele Tiere betroffen sind, war noch unklar.
Der Landkreis werde entsprechende Restriktionsgebiete einrichten, in denen eine Stallpflicht für Zucht- und Nutzgeflügel gilt. Über eine Stallpflicht im gesamten Landkreis werde zeitnah entschieden.
"Alle Tierhalter müssen sich jetzt an die erlassenen Vorschriften halten, um eine Ausbreitung der Vogelpest zu verhindern", erklärte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping. "Es ist schon sehr herausfordernd, dass nach der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest mit der Geflügelpest uns jetzt der dritte Krisenfall ereilt."