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Vogelgrippe in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist bei mehreren verendeten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden.
Im Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein, wurde bei Wildvögeln die Vogelgrippe, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Konkret waren ein Großer Brachvogel, eine Pfeifente und ein Wanderfalke infiziert.
Das Friedrich-Loeffler-Inistitut (FLI) hat die Nachweise mittlerweile bestätigt. In Hamburg war schon am Donnerstag (29. Oktober) eine Wildente mit dem Virus gefunden worden.
Das Veterinäramt Nordfriesland ordnet nun die Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung in Küstennähe und weiteren Wildvogelrastgebieten an. Alle Informationen hierzu finden Sie hier.
Das BMEL weist darauf hin: Auch, wenn bislang keine Übertragung der in diesen Fällen nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt sind, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Grundsätzlich sind die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.
Erste Geflügelpest-Nachweise gab es bereits in den vergangenen Tagen bei Wildvögeln in den Niederlanden. Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von Geflügelpest-Ausbrüchen des Subtyps H5N8 bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Die betroffenen Regionen liegen auf der Route von migrierenden Wasservögeln, die im Herbst nach Europa ziehen.
Für den Handel bestehen mit dem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln keine Beschränkungen.