Ein Mann hatte sich gegen die Auflagen des Veterinäramtes für seinen American Bully gewehrt. Er bekam kein Recht.
Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist auch ein American Bully als gefährlicher Hund einzustufen. Das teilt der Rundfunk Berlin-Brandenburg mit. Nach dem Berliner Hundegesetz sei es für so eine Einstufung ausreichend, dass wesentliche Merkmale des Tieres mit dem Rassestandard des im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmten, so das Gericht.
Nicht auf der Liste zu finden
Das Verwaltungsgericht hatte damit die Klage eines Hundebesitzers zurückgewiesen, der sich gegen Auflagen des Veterinäramtes Spandau gewehrt haben soll. Mit dieser Einstufung als gefährlicher Hund gehen erhöhte Anforderungen an die Haltung des Tieres einher. Der Kläger habe sich auf Liste gefährlicher Hunde berufen, auf der der American Bully nicht drauf stehe. Er hatte argumentiert, es handele sich um eine eigene Rasse, die in der Liste der gefährlichen Hunde nicht aufgeführt sei. Demnach müsse er sich auch nicht an die Haltungsauflagen halten.
Wesentliche Merkmale dieselben
Nach einem Gutachten weise die Hündin jedoch zumindest wesentliche Merkmale eines American Staffordshire Terriers auf, der als gefährliche Hunderasse gelte, hieß es jedoch vom Gericht. Der Sachverständige habe überzeugend ausgeführt, dass der American Bully keine eigenständige Hunderasse sei, sondern die Bezeichnung für eine „Designer-Rasse“ ohne phänotypische Eigenständigkeit. Gegen das Urteil (VG 37 K 517/20) könne der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit.
5 Gefahrenstellen für Hofhunde: von Güllegrube bis Rückwärtsfahren
Welche Hunde stehen auf der Liste?
Laut einer Auflistung von „Pets Deli“ stehen einige Hunderassen auf der Liste. Dazu gehören:
- American Staffordshire Terrier
- Rottweiler
- Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Bulldogge
- Dobermann
- Chow Chow
- Staffordshire Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Auch Mischlinge gelten als "Kampfhunde"
Übrigens gelten auch Kreuzungen dieser Rassen als "Kampfhunde". Da beinahe auf jedem Hof mindestens ein Hund herumläuft, lohnt sich auch ein Blick in den Bußgeldkatalog. Dieser zeigt, welche Auflagen dann zu erfüllen sind:
- Der Halter muss volljährig sein,
- er muss ein Führungszeugnis vorlegen, welches seine Vertrauenswürdigkeit belegt
- für einige Kampfhunde aus der Liste ist das Bestehen einer Sachkundeprüfung vonnöten (also eine Art Hundeführerschein)
- einige Tiere müssen sogar einen Wesens- bzw. Verhaltenstest bestehen
Der American Staffordshire Terrier
Der American Staffordshire-Terrier steht häufig ebenso auf der Liste derer, die nur unter besonderen Auflagen gehalten werden dürfen wie der American Pitbull Terrier, der Bullterrier und der Staffordshire-Bullterrier. Jedes Bundesland entscheidet jedoch selbst, welche Rassen als sogenannte „Listenhunde“ gelten. Dann gibt es teilweise Maßnahmen, die die Hunde selbst betreffen, etwa der Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht. In manchen Bundesländern ist eine besondere Versicherung vorgeschrieben, in anderen ist sie freiwillig.
Auch für “normale” Hunde gibt es natürlich gesetzliche Regeln, die in den Hundegesetzen der Bundesländer festgeschrieben sind.

Gefahr gebannt? Ein Maulkorb ist Pflicht für die Hunde auf der "Liste". © IMAGO / Eventpress
Wieso eigentlich gefährlich?
Nur, weil ein Hund auf der Liste steht, heißt das natürlich nicht grundsätzlich, dass er aggressiv und gefährlich für Menschen oder Tiere ist, wie auch Pets Deli betont. „Genau wie man bei einem Dackel über den Jagdtrieb oder bei einem Australian Shepherd über das Hüteverhalten Bescheid wissen sollte, so sollte man bei „gefährlichen Rassen“ bzw. Hunden auch genauestens über besonders ausgeprägte Verhaltensweisen informiert sein. Bei falscher Haltung können diese Charakterzüge sonst in aggressives Verhalten umschlagen. Das gilt übrigens auch für alle andere Rassen“, heißt es. Der gefährlichste Hund sei immer der, der an die falschen Halterinnen und Halter gerät. Der American Staffordshire Terrier beispielsweise wurde und wird illergalerweise immer noch für Hundekämpfe eingesetzt. In Großbritannien wurde die Rasse jedoch schon vr Jahren als „Nanny Dog“ eingesetzt und war für ihre freundliche und einfühlsame Seite geschätzt, die sie auch als Familienhund ausgezeichnet hat.Kurzum: Jeder Hund benötigt gute Erziehung und artgerechte Auslastung.