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Johanna Michel | am

ZDF überarbeitet Tönnies-Film wegen einstweiliger Verfügung

Das Landgericht Hamburg hat Ende Juni eine einstweilige Verfügung gegen das ZDF und einen Reporter erlassen. Grund ist die unzulässige Verdachtsberichterstattung im ZDF-Film „Das System Tönnies“.

Im April 2022 wurde „Das System Tönnies“ im Rahmen der ZDF-Staffel „Die Spur“ im Fernsehen ausgestrahlt. Danach war der Film in der ZDF-Mediathek verfügbar. Mittlerweile ist der Film in der Mediathek noch recherchierbar, das Video wurde allerdings entfernt.

Wie der Leiter der Pressestelle und Richter des Landgerichts Hamburg gegenüber den Kolleginnen und Kollegen von agrarheute betonte, wurde die einstweilige Verfügung nicht wegen des gesamten Films, sondern wegen bestimmter Passagen erlassen, für die eine Verdachtsberichterstattung festgestellt wurde. Dem ZDF sei daraufhin untersagt worden, den Film weiterhin mit diesen Passagen zu zeigen.

Vorwürfe über Schwarzgeldzahlungen bei Tönnies

Gegen die Passagen im Film sei nach Angaben des Sprechers nicht das Unternehmen Tönnies, sondern ein Mitarbeiter von Tönnies vorgegangen, der gezeigt und namentlich genannt worden sei.

Dieser Mitarbeiter wurde bei „Das System Tönnies“ in Verbindung gebracht mit Schwarzgeld- beziehungsweise Schmiergeldzahlungen sowie mit Bestechungsgeldern. Weiterhin sei von einem Rückvergütungssystem gesprochen worden. Dem Tönnies-Mitarbeiter sei vorgeworfen worden, von diesem System gewusst zu haben.

Zudem sei der Verdacht verbreitet worden, dass der Mitarbeiter auf Zypern regelmäßig die Schmiergeldzahlungen koordiniert habe. Von Tönnies Subunternehmen soll er den Filminhalten zufolge Millionen an Provisionen an den Konzern weitergeleitet haben.

Gegen diese Inhalte hat sich der Mitarbeiter gewehrt, erklärte der Sprecher des Landgerichts Hamburg. Die zuständige Kammer sei zu dem Entschluss gekommen, dass eine unzulässige Verdachtsberichterstattung vorliege. Für die Behauptungen gebe es keine hinreichenden Beweise.

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Überarbeiteter Film wieder in Mediathek verfügbar

Beim einstweiligen Verfügungsverfahren handelt es sich um eine vorläufige Regelung, durch die eine schnelle Lösung gefunden werden soll, so der Sprecher. Ohne eine mündliche Verhandlung seien die Antragsgegner angehört worden. Bisher sei vom ZDF beziehungsweise dem am Film beteiligten Reporter kein Widerspruch erfolgt. Wird der einstweiligen Verfügung doch noch widersprochen, muss eine Verhandlung stattfinden.

Auf Anfrage erklärte das ZDF gegenüber agrarheute, dass sich die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nicht auf das Unternehmen Tönnies, sondern auf den im Film identifizierbaren Mitarbeiter beziehe. Der Film solle noch am Donnerstag (14.07.) wieder in der Mediathek verfügbar sein. "Der allein in dieser Hinsicht an sehr wenigen Stellen überarbeitete Sendebeitrag steht den Zuschauer*innen bereits heute in der ZDF-Mediathek wieder zu Verfügung", so das ZDF.

Der Beitrag „ZDF überarbeitet Tönnies-Film wegen einstweiliger Verfügung“ ist zuerst erschienen bei agrarheute.

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