Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist der Auffassung, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz nicht weit genug greift. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren somit erfolgreich.
Unter anderem hatten mehrere Umweltorganisationen wie "Fridays for Future", Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollten erreichen, dass sich die Regierung bei den Klimawandel-Maßnahmen mehr anstrenge. Denn ihrer Meinung nach, seien die bisherigen Schritte unzureichend, um Treibhausgase zu mindern und die globale Erwärmung einzudämmen. Mit ihren Klagen waren sie jetzt teilweise erfolgreich.
Was hat das Verfassungsgericht geurteilt?
Der Gesetzgeber wurde nun vom Verfassungsgericht dazu verpflichtet, bereits bis Ende kommenden Jahres Maßnahmen zur Minimierung der Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 zu regeln. Weiter stärkt das höchste Gericht den jungen Demonstranten von "Fridays for Future" den Rücken: Sie seien durch die Regelungen im Gesetz in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt. Daher urteilten die Richter: "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."
Was soll jetzt passieren?
Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, brauche es "dringende und kurzfristige" Maßnahmen. "Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind", heißt es aus Karlsruhe. "Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern."
Was regelt das Klimapaket?
Ende 2019 hatten Bundestag und Bundesrat dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt. Mittelpunkt des Paketes ist das Klimaschutzgesetz, welches für Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festlegt, wie viele Treibhausgase im Jahr ausgestoßen werden dürfen. Dazu sagt das Bundesumweltministerium: "Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten." Basis des Gesetzes ist das Pariser Klimaabkommen von 2016.
Das sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze:
"Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit auch den Mechanismus, den wir mit dem Klimaschutzgesetz eingeführt haben, und der jährlich sinkende Klimaziele für alle Sektoren vorsieht", so Schulze. Sie bezeichnete das Karlsruher Urteil als "Ausrufezeichen für den Klimaschutz". Jetzt seien langfristige Entscheidungen wichtig, so die SPD-Politikerin: 2Deswegen habe ich mich ja im Rahmen der Diskussion um das deutsche Klimaschutzgesetz auch sehr dafür eingesetzt, dass wir auch ein Zwischenziel für 2040 machen auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität in 2050."