Die Meyer-Werft in Papenburg

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Christel Grommel | am

Leer: Mitarbeiter der Meyer-Werft in Quarantäne

Mitarbeiter der Meyer-Werft sind nach einer Corona-Infektion bei einem Restaurantbesuch in Leer in Quarantäne. Die Zahl der infizierten Restaurantbesucher steigt.

Ein Firmensprecher bestätigte, dass "Mitglieder der Werft-Geschäftsführung und fast der gesamte Betriebsrat" zu Hause bleiben müssten. "Wir sind ganz normal handlungsfähig auf der Management- wie auf der Betriebsratsebene", betonte der Sprecher weiter. 

Der Fall einer Feier im Landkreis Leer, bei dem sich dutzende Teilnehmer mit dem Coronavirus infiziert hatten, war überregional bekannt geworden. Am Montagnachmittag (25. Mai) befanden sich 133 Menschen in Quarantäne. Die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Teilnehmer der Feier stieg am Montag auf 18. Hinzu kamen nach den Angaben des Landkreises vier weitere Personen, die sich in der Folge angesteckt hatten. Ein Sprecher des Landkreises Leer teilte mit, dass Untersuchungen zu dem Fall und möglichen Verstößen gegen die Auflagen liefen. 

Diese werden für wahrscheinlich gehalten: "Wir haben deutliche Hinweise erhalten, dass es zu Verstößen gekommen sein soll", teilte Kreissprecher Koenen mit. Um welche Verstöße es da genau gehen soll, sagte er zunächst nicht. Ebenso wenig äußerte er sich zum Zwischenstand des eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens. Hinweisen werde auch mit einer Anhörung des Betreibers nachgegangen.

Der Inhaber sagte, er wisse nicht, ob sich das Virus am 15. Mai beim Eröffnungsabend seines Lokals verbreitet habe. Zuvor hatte er angegeben, gegen keine Auflagen verstoßen zu haben.

Verstöße in Delmenhorst

Auch in Delmenhorst gab es Verstöße gegen die Auflagen in der Gastronomie. Ein Restaurant verstieß gleich mehrfach gegen diese. In den Räumen hätten sich mindestens 40 Gäste einer Feiergesellschaft aufgehalten, teilte die Polizei am Montag mit. Dabei sei weder der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen noch der von eineinhalb Meter zwischen den Gästen eingehalten worden. Auch seien die Personalien der Anwesenden nicht wie vorgeschrieben dokumentiert worden. Der Betreiber sei aufgefordert worden, die Veranstaltung aufzulösen. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. 

Für den Betreiber könnte der Abend sehr teuer werden: Das Bußgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Mit Material von dpa

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