Am Mittwoch (27. April) sprach sich der Agrarausschuss des Landtags für die Aufnahme aus. Diese ist damit fast perfekt.
Der Zustimmung war eine jahrelange Diskussion im Niedersächsischen Landtag vorausgegangen. Nun muss der Antrag der rot-schwarzen Landesregierung noch in die begleitenden Ausschüsse und dann ins Plenum. „Für Halter von Weidetieren ist dies ein ganz wichtiger und historischer Tag“, sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Hermann Grupe. Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sei nun endlich der erste Schritt in die richtige Richtung erfolgt, um die Wolfspopulation auf ein verträgliches Maß zu regulieren. Die Risse von Weidetieren seien mit der ansteigenden Population des Wolfes in Niedersachsen gravierend gestiegen. Für viele Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sei dies nicht nur psychisch belastend, sondern auch finanziell existenzbedrohend, viele Schäfer hätten schon aufgegeben.
Ausnahmegenehmigungen sind weiter notwendig
Wölfe sind weiter ganzjährig geschützt, es bedarf weiterhin einer Ausnahemgenehmigung für Abschüsse. Für die Abschüsse sind künftig die Jägerinnen und Jäger zuständig. Der Naturschutzbund Nabu sowie der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) lehnen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ab. Die meisten Wolfsrudel verhielten sich unauffällig, argumentiert der BUND. Derzeit gibt es laut Zahlen der Landesjägerschaft 38 Wolfsrudel, zwei Wolfspaare und vier residente Einzelwölfe in Niedersachsen.