Anfang November wurden die ersten Aufstallgebote für Geflügel erlassen – die meisten gelten aktuell noch. Die Eier betroffener Tiere dürfen nach 16 Wochen nicht mehr als Freilandeier verkauft werden. Das bedeutet hohe Einbußen.
Das Geflügelpestgeschehen 2020/21 in Niedersachsen kann leider noch nicht als beendet angesehen werden. Anfang dieser Woche gab es neue Fälle in den Landkreisen Cloppenburg und Diepholz. Seit Anfang November vergangenen Jahres gelten Aufstallgebote in verschiedenen Kreisen Niedersachsens – als Vorsichtsmaßnahme vor dem Eintrag der Virusvariante H5N8.
Mit Beginn eines Aufstallgebots läuft eine 16-Wochen-Frist, in der die Eier aus konventionellen Freilandhaltungen noch weiter als Freilandeier deklariert und vermarktet werden können. Das bedeutet für viele Geflügelhalter Mindererlöse, da sie ihre Eier nur noch als Bodenhaltungseier verkaufen dürfen. Wir haben mit Experten gesprochen.
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