Das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt seit dem Wochenende. Wir haben für Sie zusammengefasst, was die bundeseinheitliche Notbremse für Niedersachsen bedeutet.
Seit vergangenem Samstag greifen die neuen bundeseinheitlichen Corona-Regeln sowie die festgelegten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auch bei uns in Niedersachsen. Diese bundeseinheitlichen Regeln gelten, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Liegt die Zahl der Neuinfektionen unter 100, gilt weiterhin die Landes-Corona-Verordnung.
Was besagt die Notbremse?
Die Bundes-Notbremse ist dann gültig, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Grenzwert 100 überschreitet. Greift die Notbremse, gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr morgens. Bis Mitternacht ist es noch erlaubt, sich an der frischen Luft zu bewegen und beispielsweise joggen zu gehen.
Nach Bundesrecht gelten, aber folgende Ausnahmen, so die niedersächsische Landesregierung:
- für die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere wenn es sich um einen medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder eine medizinisch unaufschiebbare Behandlung handelt
- die Berufsausübung (soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist)
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender
- die Versorgung von Tieren
Was gilt noch während der Notbremse?
- Strikte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich lediglich mit einer weiteren Person treffen. Bei diesen Treffen werden Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zu Trauerfeiern können bis zu 30 Personen zusammenkommen.
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Einzelhandel: Lebensmittelhandel, Drogerien, Buchhandlungen, Optiker und Tankstellen bleiben geöffnet. Zusätzlich ist in Niedersachsen bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping möglich. Voraussetzung hier ist jedoch ein negativer Corona-Test. Auch bis zu einer Inzidenz von 150 ist das Abholen bestellter Ware (Click & Collect) möglich.
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Untersagt bleibt die Öffnung von Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern, Freizeitparks und Schwimmbädern
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Gastronomie: Die Außengastronomie ist in Niedersachsen nicht erlaubt. Wie bisher kann Essen bestellt, mitgenommen oder geliefert werden.
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Tourismus: Touristische Übernachtungen sind weiterhin nicht erlaubt.
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Maskenpflicht: Es gibt strengere Regelungen bei der Maskenpflicht. Demnach dürfen in Bus und Bahn nur noch FFP2-Masken getragen werden. Medizinische Masken sind nicht mehr zulässig.
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Schulen: Sie bleiben ab einer Inzidenz von 100 in Niedersachsen im Distanzunterricht.
Angepasste Landesverordnung
Damit die Bundesregeln auch in Niedersachsen greifen, wurde die Landesverordnung angepasst. Somit sind die Daten des RKI grundsätzlich die Basis der Corona-Maßnahmen und Schnelltest-Ergebnisse gelten nicht mehr zwölf, sondern 24 Stunden.
Hier gelten bereits Ausgangssperren in Niedersachsen:
Bereits in 17 von 45 Landkreisen und Städten gelten Ausgangssperren. Betroffen sind laut Robert-Koch-Institut (RKI):
- Landkreis Cloppenburg
- Kreis Emsland
- Grafschaft Bentheim
- Kreis Helmstedt
- Kreis Nienburg
- Kreis Oldenburg
- Kreis Osnabrück
- Kreis Peine
- Kreis Schaumburg
- Kreis Stade
- Kreis Vechta
- Kreis Wolfenbüttel
- Region Hannover
- Delmenhorst
- Osnabrück
- Salzgitter
- Wolfsburg