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Corona in Niedersachsen: weitere Einschränkungen für Ungeimpfte
Ab Morgen (11. November) treten in Niedersachsen neue Corona-Regeln in Kraft. Insbesondere der Druck auf Ungeimpfte wird durch die aktuelle Verordnung erhöht. Denn Niedersachsen steigt schrittweise um auf 2G. Ein Überblick.
Die Geltungsdauer der niedersächsischen Corona-Verordnung wird nun um weitere vier Wochen verlängert. Unter anderem sieht die neue Verordnung vor, dass sich ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflege- und Altenheimen sich ab morgen täglich auf das Coronavirus testen lassen müssen - nicht mehr dreimal wöchentlich, heißt es von der Staatskanzlei in Hannover. Auch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Personen gelten nun mehr Einschränkungen. Hier erhalten nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt (2G). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind hiervon ausgenommen.
"Überforderung des Gesundheitssystems verhindern"
"Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten", so Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. "Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen", erklärt Weil gestern (9. November). "Damit ist die Situation in Niedersachsen noch vergleichsweise gut. Aber wir müssen jetzt vorbeugenden Brandschutz betreiben!"
Laut Weil sei die Situation in Süd- und Ostdeutschland ein warnendes Beispiel. In Sachsen und Thüringen sei die Sieben-Tage-Inzidenz momentan mehr als viermal so hoch wie in Niedersachsen. Weiter teilte die Staatskanzlei mit, dass es weitere Verschärfungen in den kommenden Tagen und Wochen - je nach Entwicklung der Pandemie - geben werde.
Corona in Niedersachsen: weiter Verschärfungen werden kommen
In Niedersachsen soll es jedoch bei dem bestehenden System mit mehreren Warnstufen bleiben. Eine Warnstufe wird erreicht, wenn in Niedersachsen der Hospitalisierungswert (Krankenhausaufnahmen) sowie mindestens eine der beiden anderen Maßzahlen (Neuinfizierte, Intensivbetten) die vordefinierten Schwellenwerte überschreiten. Beim Leitindikator Hospitalisierung muss der Wert sechs überschritten werden, damit Warnstufe eins ausgerufen werden kann. Derzeit liegt der Wert bei vier.
Corona: Niedersachsen weitet 2G-Regel aus
Schule: was ändert sich durch die Maßnahmen?
- Maskenpflicht in Schulen: hier ändert sich erstmal nichts. Schüler der Jahrgangsstufe eins und zwei müssen keine Masken tragen, alle anderen Klassen jedoch schon. Erst vor wenigen Wochen stand eine Lockerung der Maskenpflicht im Raum.
- Corona-Tests in der Schule: Schüler und Lehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dreimal pro Woche testen lassen. In der Regel finden die Tests immer montags, mittwochs und freitags statt.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) ist die Hälfte der 12- bis 17-Jährigen in Niedersachsen gegen das Coronavirus geimpft.
Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen, Tests: was gilt wo?
Diese Regelungen treten ab morgen (11. November) in Kraft:
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmenden gilt künftig die 2G-Regel.
- 2G gilt auch bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmern.
- Auf dem Weihnachtsmarkt gilt laut Landesregierung: "mehr Freiheiten bei mehr Sicherheit in 2G."
- Personen, die nur im Außenbereich Sport treiben, müssen auch bei Warnstufe 1 geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten.
- Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars (wie beispielsweise ein Wegfall zwingender Kapazitätsbegrenzungen) werden nicht vorgenommen.
- Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort ungeimpfte Mitarbeiter alle zwei Tage testen lassen.
- Eine tägliche Testpflicht gilt für ungeimpfte Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen.
Die Corona-Booster-Impfung
Wer über 70 Jahre alt ist, soll in Niedersachsen einen Brief mit Informationen über die Corona-Auffrischungsimpfung bekommen. In dem Schreiben stehe, wo sich die Bürger impfen lassen können, heißt es hierzu von Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Jedoch bleibt bislang offen, wann und durch den diese Briefe verschickt werden sollen. Laut dem RKI haben in Niedersachsen bereits 250.000 Menschen ihre Booster-Impfung erhalten.
Kritisiert wird das Vorgehen der Landesregierung derzeit von Meta Janssen-Kucz, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion. Laut Janssen-Kucz hätte sie kostenlose Corona-Tests sowie die Schreiben mit Informationen zur Booster-Impfung längst anschieben müssen. Es sei wieder zu einem "Informationschaos durch Bund und Land" gekommen.
Hohe Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg hat derzeit den mit Abstand höchsten Wert der Neuinfektionen in Niedersachsen erreicht - hier liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 289,1. "Mittlerweile ist es so, dass es in allen beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen angekommen ist", berichtet ein Sprecher des Landkreises.