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Corona: Das soll in Niedersachsen gelockert werden
Weil die Sieben-Tages-Inzidenz landesweit unter 10 liegt, will die niedersächsische Landesregierung nun weitere Corona-Lockerungen beschließen. Gerade bei privaten Treffen und Veranstaltungen sollen die Beschränkungen gelockert werden.
Bereits in 29 Landkreisen und Großstädten liegt der Inzidenzwert unter 10, heißt es von der Staatskanzlei in Hannover. Aus diesem Grund hat die Landesregierung neue Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10 festgelegt. Die neue Verordnung gilt ab dem 24. Juni, doch möglicherweise treten die Lockerungen schon eher in Kraft. "Uns ist bewusst, dass es im Bereich privater Kontakte und Feierlichkeiten einen großen Nachholbedarf gibt", so Regierungssprecherin Anke Pörken im Anschluss an die wöchentliche Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs.
Was gilt beim Treffen mit Freunden?
Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 10 und 35 solle die Begrenzung der privaten Kontakte entfallen. Dann wären wieder Treffen von bis zu zehn Personen aus insgesamt zehn Haushalten möglich – plus vollständig geimpfter oder genesener Personen. Derzeit sind Treffen von drei Haushalten erlaubt. Liegt die Inzidenz unter 10, sollen sich rund 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen treffen dürfen. Treffen, die über diese Personenanzahl hinausgehen, seien aber auch mit negativen Testergebnissen möglich, heißt es weiter. So wären auch private Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Fußball- oder Grillfeiern, Einschulungsfeiern und ähnliches möglich.
Gibt es Lockerungen für Veranstaltungen?
Kommen mehr als 25 Personen drinnen oder 50 Personen draußen zusammen, gelten Abstandspflicht und drinnen Maskenpflicht. Wer sitzt, brauche keine Maske zu tragen. Zudem soll eine Schachbrettbelegung mit reduziertem Abstand von einem Meter überall möglich sein – in geschlossenen Räumen allerdings nur mit einer Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Weitere Lockerungen bezüglich Masken- oder Abstandsplicht sollen mit einem negativen Testergebnis möglich sein. Nächste Woche solle über ein bundeseinheitliches Vorgehen für Großveranstaltungen ab 1000 Personen beraten werden.
Was ist für Gastronomie, Tourismus und Schulen geplant?
In der Gastronomie soll die zahlenmäßige Begrenzung bei geschlossenen Feiern entfallen. Ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen soll ein negativer Test verlangt werden, wodurch die Masken- und Abstandspflicht in Diskotheken entfallen würde. Bei den Beherbergungen soll nur noch bei der Anreise ein negativer Test vorgelegt werden. Noch bis Ende September sollen die Testpflicht und die Maskenregelungen in den Schulen bestehen bleiben. Der Grund: Hier soll auf die Entwicklung nach den Sommerferien und die Rückkehr vieler Reisender gewartet werden.