Niedersachsen hat die Weihnachtsruhe zur sogenannten Winterruhe verlängert. Wir erklären Ihnen, wo jetzt was gilt und welche Änderungen es gibt.
Momentan können sich Geimpfte und Genesene in Niedersachen mit maximal neun weiteren Personen treffen. Diese Maßnahmen gelten nun jedoch auch für 14-Jährige. Bisher wurde diese Altersgruppe bei den Kontaktbeschränkungen nicht eingerechnet. Kinder bis 13 Jahren werden allerdings weiterhin von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Wer nicht geimpft ist, darf sich mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Nicht mitgezählt werden hier Kinder, Betreuungspersonen von Menschen mit Behinderung oder von Pflegebedürftigen.
Was gilt jetzt für Schülerinnen und Schüler?
Alle Schüler in Niedersachsen müssen am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Zusätzlich gilt bis zum 31. Januar eine tägliche Testpflicht in der Schule, sollten die Schüler nicht geimpft oder genesen sein. Doch auch Schüler und Lehrer, die geimpft oder genesen sind, dürfen sich prinzipiell mit den Tests auf das Corona-Virus testen lassen. Gestellt werden die Tests von den Schulen.
3G, 2G, 2G plus - wo gilt was?
3G (also Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur oder in Kosmetikstudios. Hier hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg strengere Regeln außer Kraft gesetzt.
Wer ins Kino gehen möchte, in den Zoo oder ins Theater muss sich an die 2G-plus-Regel halten. Auch in Sportstätten sowie in Fitnessstudios, im Hotel oder in der Gastronomie gilt 2G plus. Wer jedoch eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, bekommen hat, ist von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden hier auch nicht mitgezählt. Sie müssen nicht geimpft sein.
Gastronomen können auf die zusätzliche Testpflicht verzichten, wenn sie nur 70 Prozent ihrer Kapazität belegen. Dann gilt im Restaurant 2G.
Niedersachsen verschärft Corona-Regeln
Wo Sie eine FFP2-Maske benötigen
In Niedersachen gibt es überwiegend eine FFP2-Masken-Pflicht - unter anderem im Einzelhandel, im öffentlichen Nahverkehr oder bei Demonstrationen. Schüler hingegen können im Unterricht OP-Masken tragen. Einkaufen können Sie im Bundesland derzeit ohne dass Sie Ihren Impfausweis vorzeigen müssen. Geschlossen sind momentan Discos, Clubs und Shisha-Bars. Ebenfalls nicht erlaubt sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen. Laut der Landesregierung soll es hieran zunächst auch keine Änderungen geben.
Quarantäne: Was ändert sich?
Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, die frisch doppelt geimpft oder genesen sind, so der jüngste Beschluss von Bund und Ländern. Für alle Weiteren endet die Quarantäne nach zehn Tagen, sollten sie sich vorher nicht freitesten können. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums kann die Isolation nur dann beendet werden, wenn man mindestens 48 Stunden symptomlos ist. Dies gilt in Niedersachsen seit vergangenem Samstag (15. Januar). Die aktuelle Corona-Verordnung gilt in Niedersachsen bis zum 2. Februar. Bereits am 24. Januar soll es jedoch die nächsten Bund-Länder-Gespräche zum weiteren Vorgehen geben.