Maskenpflicht, Windkraft und Bier - im Februar ändern sich einige Dinge für Bürgerinnen und Bürger.
Auch im Februar gibt es einige Änderungen, vor allem bei den Corona-Regeln. Wir geben einen Überblick.
Keine Maskenpflicht mehr in Zügen
Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr fällt die Maskenpflicht bis Anfang Februar. Hier sind die jeweiligen Bundesländer zuständig, in einigen Bundesländern ist die Maskenpflicht im Nahverkehr schon länger gefallen. Nun gilt das Ende der Maskenpflicht einheitlich bundesweit. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.
Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.
Neues Windkraftgesetz
Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Fläche in Deutschland für Windräder verfügbar sein. Bis 2032 sind es zwei Prozent. In den meisten Ländern werden diese Ziele bei weitem nicht erreicht. Schleswig-Holstein liegt mit rund zwei Prozent vorne, Baden-Württemberg ist Schlusslicht mit nur 0,2 Prozent.
Mehr Geld für Strom aus Windkraft und Photovoltaik
Bier wird teurer
Wer gern Bier trinkt, muss dafür bald tiefer in die Tasche greifen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.
Streiks bei der Post
Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich.