Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Corona: Das sind die Regeln für den Urlaub
Morgen (14. Juli) beginnen die Ferien in Niedersachsen. Was muss man für eine Urlaubsreise wissen?
Sommer, Sonne, Sonnenschein - und leider auch die Corona-Sommerwelle. Die Neuinfektionen und Inzidenzen sind auf einem hohen Niveau, auch in Niedersachsen. Was bedeutet das für die Ferien und geplante Urlaubsreisen? Wir geben eine Übersicht.
Urlaub in Deutschland - was gilt?
Übernachtungen sind erlaubt, die 3G-Regel ist überall entfallen. Hotels und Gastronomen können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Maskenpflicht in ihren Häusern durchsetzen. Nach wie vor gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr sowie in den Fernzügen der Deutschen Bahn.
Corona: Was gilt für Reisen ins Ausland?
Das hängt vom jeweiligen Reiseziel ab. Vor Buchung und Abflug sollte man sich über die jeweiligen Einreisebestimmugen informieren, das Auswärtige Amt informiert darüber. Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts gibt es aktuelle Listen mit Ländern, die als Virusvariantengebiete eingestuft werden.
Gilt eine Maskenpflicht in Flugzeugen?
Es gilt eine Maskenpflicht für Flüge, die in Deutschland starten oder landen. In vielen EU-Ländern wurde dagegen auf Empfehlung der EU-Behörden die Maskenpflicht in Flugzeugen aufgehoben.
Brauche ich ein EU-Impfzertifikat für den Urlaub?
Der gelbe Impfpass reicht für Reisen in der EU aus. Der EU-Impfnachweis als digitales Zertifikat soll Reisen innerhalb der EU erleichtern. In einigen Ländern wird nur der digitale Nachweis akzeptiert, wenn man beispielsweise Restaurants oder Museen besuchen möchte. Das digitale COVID-Zertifikat mit QR-Code ist in Arztpraxen und Apotheken in Papierform erhältlich und lässt sich digital auf dem Smartphone speichern. Ohne eine Auffrischungsimpfung (Booster) verlieren EU-Impfzertifikate neun Monate (270 Tage) nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit. Dann gilt die Person als ungeimpft.
Rückreise nach Deutschland
Wer wieder nach Deutschland einreisen will, braucht keinen 3G-Nachweis mehr. Es sei denn, die Einreise erfolgt aus einem Virusvariantengebiet. Wer sich in den 10 Tagen vor der Einreise dort aufhielt, muss sich an Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen halten.