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Corona-Regeln in Niedersachsen im Überblick
Am Sonntag (3. April) sind viele Corona-Regeln gefallen. Welche Regeln bestehen noch in Niedersachsen?
Die neue Corona-Verordnung gilt seit dem 3. April und enthält entsprechend dem Infektionsschutzgesetz lediglich noch Basis-Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen und Gemeinschaftseinrichtungen. Die Verordnung gilt bis zum 29. April. Wir geben einen Überblick über weiter bestehende Regeln.
Überblick: Die wichtigsten Corona-Regeln in Niedersachsen
- Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen völlig, auch für nicht geimpfte Personen.
- In der Gastronomie, in Hotels und Pensionen, in Kinos, im Theater, anderen Kulturstätten sowie für die Innenbereiche von Zoos oder Freizeitparks entfallen alle Corona-Beschränkungen.
- Auch in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars entfallen alle Beschränkungen - gleiches gilt für Großveranstaltungen.
- Auf Sportanlagen und in Sporthallen gibt es keine Beschränkungen mehr. Dies gilt auch für Fitnessstudios.
- Im Öffentlichen Nahverkehr bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Im Einzelhandel entfällt sie.
Wo besteht eine Testpflicht?
Einen negativen Test braucht weiterhin, wer medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder auch Heime, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten betreten möchte. Unternehmer und Gastronomen können bei Veranstaltungen oder generell in ihren Betrieben und Gaststätten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auch einen negativen Testnachweis fordern.
Wo gilt weiter die Maskenpflicht?
Im öffentlichen Nahverkehr sowie in Zügen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, Auch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen und Arztpraxen bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Unternehmer und Gastronomen können aufgrund ihres Hausrechtes das Tragen einer FFP2-Maske fordern.
Was gilt für eine Quarantäne?
Kontaktpersonen, die eine Booster-Impfung haben, sind von der Quarantäne weiterhin ausgenommen. Für andere soll die Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Infizierte und ihre Kontakte können sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“. Kinder und Jugendliche, die zur Schule oder Kita gehen, können dies bereits nach fünf Tagen.