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Emsland: Tiertransport nach Marokko doch erlaubt (akt.)
Vergangenen Donnerstag (20. Mai) hatte Ministerin Barbara Otte-Kinast per Erlass einen Tiertransport aus dem Emsland nach Marokko verboten. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück das Verbot gekippt. Jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden: Der Transport findet statt.
Niedersachsens Agrarministerin Barbara-Otte-Kinast hatte den Landkreis Emsland nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück Anfang der Woche angewiesen, Beschwerde einzureichen. Vergangene Woche hatte Otte-Kinast den Tiertransport von 528 Kühen auf dem Emsland nach Marokko per Erlass verboten. Heute (26. Mai) hat auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Beschwerde des Landkreises Emsland abgewiesen.
Das sagt Agrarministerin Otte-Kinast zu der Entscheidung:
"Mit diesem Urteil haben wir nun eine deutliche Entscheidung. Das ist bedauerlich, weil unsere ausführliche Begründung klar im Sinne des Tierschutzes formuliert war. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch im Zielland. An meinem Entschluss, die Bedingungen für Tiertransporte in Drittländer zu ändern, halte ich fest. Deshalb appelliere ich an meine Ministerkollegen in den anderen Bundesländern, nun den Schulterschluss zu üben und die Bundesregierung gemeinsam zum Handeln aufzufordern."
Die Hintergründe
Im Anschluss an den Erlass des Landwirtschaftsministeriums wehrte sich der betroffene Betrieb und bekam vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück Recht. Nach Ansicht der Richter könne der Transport wie geplant stattfinden, solange das Oberverwaltungsgericht keinen anderen Entschluss treffe. Daraufhin legte der Landkreis Emsland am Dienstag (25. Mai) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) ein, so ein Sprecher des OVG.
Transport wird wohl stattfinden
Auch eine Begründung hatte der Landkreis noch gestern Nachmittag (25. Mai) eingereicht. Denn nur so könne das Gericht eine Entscheidung treffen. Auf eine Stellungnahme des Verfahrensgegners habe man gestern noch gewartet. "Die Stellungnahmefrist geht bis in die Abendstunden hinein", erklärte ein Sprecher. Laut Landwirtschaftsministerium sei der Transport gestern Nachmittag noch nicht gestartet. Angaben dazu wollte ein Sprecher jedoch nicht machen.
Das sind die Gründe
Nach Angaben der Verwaltungsrichter in Osnabrück enthalte der Bescheid keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Tiere in Marokko nicht dem nationalen Tierschutzstandard entsprechend gehalten werden könnten. Zusätzlich sei auch nicht erwiesen, dass die Tiere für eine tierschutzwidrige Schlachtung exportiert werden würden. Laut den Richtern sei der Abnehmer ein Molkereibetrieb.
Bereits zweiter Tiertransport erlaubt
Schon Anfang Mai wollte Barbra Otte-Kinast einen Tiertransport von Aurich nach Marokko per Erlass verhindern. Auch damals argumentierte das Landwirtschaftsministerium, dass die Tiere in Marokko nicht so gehalten werden würden, wie es der nationale Tierschutzstandard vorsehe. Allerdings scheiterte das Verbot damals am Verwaltungsgericht Oldenburg, welches den Erlass kippte.