Im Emsland ist erneut ein Fall von Vogelgrippe bekannt geworden. Das Virus wurde in einem Geflügelbetrieb in der Gemeinde Lähden festgestellt. Es folgte die Einrichtung von Restriktionszonen rund um den betroffenen Betrieb.
Die Infektion wurde bei Eigenkontrollen im betroffenen Tierbestand mit rund 35.600 Stück Geflügel festgestellt. Amtliche Proben erhärteten den Verdacht daraufhin. Wird Vogelgrippe in einem Betrieb amtlich festgestellt, müssen automatisch Restriktionszonen eingerichtet werden. Sie bestehen aus einer Schutzzone von 3 Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb sowie einer Überwachungszone mit 10 Kilometer Radius.
Viele Betriebe im Emsland betroffen
Von diesen Restriktionszonen sind im Landkreis Emsland nun insgesamt 171 Betriebe betroffen. Dabei handelt es sich um 86 gewerbliche Betriebe mit über 3,1 Millionen Geflügel. Die Allgemeinverfügung gilt ab Dienstag, 4. Januar. In der Schutzzone liegen drei gewerbliche und sieben Hobbybetriebe. Von der Überwachungszone sind 83 gewerbliche Betriebe und 78 Hobbyhalter betroffen. Die Zonen treffen auch den angrenzenden Landkreis Cloppenburg.
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Was gilt in den Restriktionszonen?
Liegt ein Betrieb in der Schutzzone, ist jeder Transport von lebendem Geflügel oder Eiern verboten. Zudem gilt im gesamten Restriktionsgebiet die Aufstallungspflicht. Die tierhaltenden Betriebe sind zur Eigenüberwachung angehalten und sollten ihre Tierbestände einmal täglich auf Veränderungen überprüfen. Zudem sollen zum Schutz der Tiere besondere Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Aufnahme der epidemiologischen Ermittlungen
Durch den Landkreis Emsland werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen. So können Ein- und Austragungswege des Erregers des betroffenen Betriebes und gefährdete Kontaktbetriebe festgestellt werden. Die Aufhebung der Schutzzone erfolgt, wenn 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion der Stallungen des Ausbruchbetriebes in der Nähe kein neuer Fall aufgetreten ist. Das Gebiet wird dann zur Überwachungszone. Frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung kann dann auch diese wieder aufgehoben werden.